AckerbauPflanzenschutzZulassung von Pflanzenschutzmitteln soll einfacher werden

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll einfacher werden

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Quelle: Hersteller

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Paket für die Vereinfachung von Rechtsvorschriften bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit erarbeitet. Der Schwerpunkt des am Dienstagabend (16.12.) vorgelegten Verordnungsvorschlags liegt darauf, die Zulassungsverfahren von chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln sowie Bioziden zu vereinfachen.

Für den konventionellen chemischen Pflanzenschutz wird unter anderem Folgendes vorgeschlagen:

  • Künftig soll die Pflicht zur systematischen, zeitbasierten Verlängerung einer Zulassung entfallen. Hiervon ausgenommen bleiben sollen allerdings als besonders gefährlich eingestufte Wirkstoffe.
  • Der Einsatz und die Entwicklung nachhaltigerer Pflanzenschutzmittel sollen gefördert werden. Dazu soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für risikoarme Wirkstoffe beitragen.
  • Auch Substanzen wie Essig, Senf- oder Backpulver sollen von vereinfachten Zulassungen profitieren, um den „Werkzeugkasten“ der Landwirte zu vergrößern.
  • Bei Wirkstoffen gegen besonders verheerende Schaderreger sollen die Zulassungsverfahren ebenfalls beschleunigt werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll dem Mitgliedstaat, der die Risikobewertung in solchen Fällen leitet, zusätzliche technische und wissenschaftliche Unterstützung leisten. Dadurch sollen zeitliche Verzögerungen deutlich reduziert werden. Zudem soll schneller Klarheit über notwendige Risikomanagementoptionen, etwa in Form von Anwendungsauflagen, geschaffen werden.
  • Auch die Ausbringung durch Drohnen soll unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Identifiziert werden sollen Drohnentypen, die ein besonderes Maß an Sicherheit gewährleisten können. Dadurch soll die Belastung von Mensch und Umwelt im Vergleich zur Ausbringung mit konventionellen Methoden verringert werden.

Zulassung biologischer Mittel erleichtern

Neue Schritte will die Europäische Kommission auch bei biologischen Pflanzenschutzmitteln gehen. Wie bereits vom Europaparlament in einer Entschließung gefordert, sollen die Marktzugangshürden für Biopestizide gesenkt werden. Derzeit hakt es laut Kommission daran, dass es aufgrund fehlender Ressourcen und unterschiedlicher nationaler Verfahren weiterhin zu langen Verzögerungen bei der Bewertung von Anträgen für diese Produkte kommt. Dies wiederum mindere die Anreize für die Entwicklung und führe zu Umsatzeinbußen für Unternehmen.

Brüssel schlägt daher nun eine EU-weite, einheitliche Definition von Wirkstoffen zur biologischen Schädlingsbekämpfung vor. Zudem soll ein eigenes Verfahren zur Beschleunigung ihrer Bewertung und Zulassung geschaffen werden. Vorgesehen ist,

  • die Mitgliedstaaten zu verpflichten, Anträge für diese Produkte zu priorisieren;
  • die Möglichkeit einzuführen, vorläufige Zulassungen zu erteilen, während die Bewertungsverfahren noch laufen;
  • die Möglichkeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Genehmigungen unter den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Darüber hinaus soll die EFSA anstelle eines Mitgliedstaats mit der ersten Bewertung eines Wirkstoffs beauftragt werden. Hierfür soll die Behörde zusätzliche Ressourcen erhalten.

Auch Biozide sollen schneller in den Markt

Auch die Zulassung von Biozidprodukten will die EU-Kommission überarbeiten. Dazu soll das bestehende System mit den systematischen Überprüfungen bereits erteilter Zulassungen durch ein effizienteres abgelöst werden. Auch hier sollen Zulassungen im Grundsatz künftig unbefristet erteilt werden. Durch die Abkehr von der regelmäßigen Erneuerung werden laut Kommission Ressourcen frei, die dann vor allem dazu dienen sollen, Innovationen schneller in den Markt zu bringen. Die Erneuerung der Genehmigungen soll nach den Vorstellungen der Kommission auf besorgniserregendere Wirkstoffe beschränkt werden; dazu werden etwa Substitutionskandidaten gezählt.

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