KommentarZusatzabgabe bei Umwidmungen

Zusatzabgabe bei Umwidmungen

Erschienen in: LANDWIRT 12/2025

Seit in Österreich vor wenigen Wochen die Einführung einer Abgabe bei Umwidmungen auf Bauland ruchbar geworden ist, häufen sich in der Bauernanwalt-Redaktion diesbezügliche Anfragen verunsicherter Bauern. Um was geht es? Gewinne aus Umwidmungen von unbebauten Grundstücken – etwa von Grün- oder Ackerland – in Bauland will die Bundesregierung bei der Besteuerung von Grundstücksverkäufen effektiver erfassen. Denn durch die Umwidmung komme es regelmäßig zu atypischen Wertsteigerungen, denen bei der Besteuerung stärker Rechnung getragen werden soll, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesvorhaben.

Deckelung vorgesehen

Den betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften aus der Veräußerung des umgewidmeten Grund und Bodens soll künftig ein Umwidmungszuschlag hinzugerechnet werden.

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Wen der neue Umwidmungszuschlag trifft
  • Praxisbeispiele der Finanz zur Berechnung des Umwidmungszuschlags
  • Vernichtende Kritik der Bauernkammer
  • Wie der Verfassungsgerichtshof das Leistungsfähigkeitsprinzip im Ertragssteuerrecht sieht

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