Bereits in den Tagen und Wochen vor der Entnahme war es laut einer Aussendung tagsüber zu Sichtungen und Annäherungen eines Wolfes in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern gekommen. Auch wiederholte Vertreibungsversuche hätten demnach keine nachhaltige Wirkung gezeigt, heißt es weiter. Die Entnahme des Tieres sei fristgerecht dem Land Niederösterreich gemeldet worden, eine Begutachtung durch Sachverständige des Landes habe umgehend stattgefunden, wird in der Mitteilung betont.
Erst Anfang Oktober Wolf in Niederösterreich erlegt
„Wenn sich sogenannte Problemwölfe Siedlungen nähern und dadurch die Sicherheit von Menschen gefährden, dürfen sie selbstverständlich vertrieben oder erlegt werden. Die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient dem Schutz von Menschen sowie von Nutz- und Haustieren vor möglichen Wolfsangriffen“, erklärte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am Dienstag. Die Niederösterreichische Wolfsverordnung war im Herbst des Vorjahres einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ in der Landesregierung beschlossen worden. Laut dieser Verordnung lagen die Voraussetzungen für den Abschuss nun vor. Bereits Anfang Oktober war erstmals in Niederösterreich ein Wolf erlegt worden.
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