AckerbauZwischenfrüchte im Greening

Zwischenfrüchte im Greening

Erschienen in: LANDWIRT AT 11/2015

Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin

Ab diesem Jahr gelten für Landwirte nun endgültig die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Landwirte, die Mittel aus dem EU-Topf haben wollen, müssen in dieser Förderperiode 5 % der Ackerfläche als Ökologische Vorrangfläche nutzen. Legt ein Landwirte 5 % seiner Ackerfläche still, ist die Auflage erfüllt. Neben Blühflächen, Pufferstreifen oder Kurzumtriebsplantagen, können auch Zwischenfrüchte angebaut werden, um das Soll zu erfüllen. Dabei gilt aber der Faktor 0,3, das bedeutet, dass 1 ha Zwischenfrüchte nur 0,3 ha Ökologischer Vorrangfläche entspricht.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00