Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
Ab diesem Jahr gelten für Landwirte nun endgültig die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Landwirte, die Mittel aus dem EU-Topf haben wollen, müssen in dieser Förderperiode 5 % der Ackerfläche als Ökologische Vorrangfläche nutzen. Legt ein Landwirte 5 % seiner Ackerfläche still, ist die Auflage erfüllt. Neben Blühflächen, Pufferstreifen oder Kurzumtriebsplantagen, können auch Zwischenfrüchte angebaut werden, um das Soll zu erfüllen. Dabei gilt aber der Faktor 0,3, das bedeutet, dass 1 ha Zwischenfrüchte nur 0,3 ha Ökologischer Vorrangfläche entspricht.
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LANDWIRT AT 11/2015
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