KommentarRenaturierungsgesetz: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben

Renaturierungsgesetz: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben

Seit dem Ja von Leonore Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz ist viel Wasser die Flüsse heruntergeronnen. Auch die Moore dümpeln wieder still vor sich hin. In den Wäldern rauschen die Wipfel, flüstern die Blätter, knacken die Tannennadeln. Zeit für eine erste Bilanz.

1) „Wahlkampf ist die Zeit fokussierter Unintelligenz“. Dieser Sager trifft auf die Entscheidung der Umweltministerin haargenau zu. Wäre am 29. September in Österreich nicht Nationalratswahl, hätte Gewessler diesen Schritt gegen den Willen des Koalitionspartners ÖVP so vielleicht nicht gewagt.

2) Amtsmissbrauch. Verfassungsbruch. „Kickl der Grünen“. Die ÖVP und ihre Vorfeldkämpfer Bauernbund und Landwirtschaftskammer-Präsidenten donnern Gewessler harsche Kritik entgegen. Vieles lenkt von den eigenen Unzulänglichkeiten ab. Andererseits schafft die ÖVP mit Gewessler ein Feindbild, das ihre Basis mobilisiert. Über viele der Vorwürfe werden, wenn überhaupt, aber letztlich erst Gerichte entscheiden.

3) „Gewessler stellt Ideologie über Gesetz“. Was Landwirtschaftsminister Toschnig uns damit konkret sagen will, weiß vermutlich nicht mal er selbst. Fix ist nur: Niemand, der sich für Umwelt- und Naturschutz einsetzt, braucht sich deswegen in eine Ecke drängen lassen. Dieses Thema betrifft uns alle. Über Parteigrenzen hinweg. Gilt es doch, nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Wir Bauern sind das beste Beispiel. Wir leben Umwelt- und Naturschutz auf unseren Höfen vor – schon jetzt.

4) Renaturierungsgesetz. Das Unwort des Jahres ist gekürt. Es bleibt zwar zu hoffen, dass die ÖVP diese Verordnung mit ihrer angekündigten Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof noch kippt. Vermutlich gelingt ihr das aber nicht. Daher gilt für alle, die sich jetzt über Gewessler empören: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben. Krempeln wir stattdessen die Ärmel auf und holen wir für die Land- und Forstwirte das Beste aus dieser Situation heraus.

Die Mitgliedsstaaten der EU, darunter Österreich und Deutschland, müssen bis Mitte 2026 Maßnahmen vorlegen, wie sie die Ziel für Flüsse, Moore, Wälder erreichen wollen. Machen wir daraus eine Einkommenschance für unsere Bauern. Ohne Zwang. Ohne Enteignung. Ohne zusätzliche Bürokratie. Nur dann wird das Gesetz bei uns Landwirten, die es tagtäglich wirklich betrifft, Akzeptanz finden.

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