Top K – Kollisionskasko Versicherung

Die Kollisionskasko für land- und forstwirtschaftliche Maschinen!

Denken Sie voraus und überlassen Sie nichts dem Zufall.
Die TOP K Kaskoversicherung bietet bei günstigen Tarifen einen optimalen Schutz im Schadensfall. Die Höhe der Schadensdeckung bestimmt jeder Landwirt selbst und so rechnet sich die TOP K Lösung auch, wenn der erste Schaden erst nach Jahren auftritt. Wer TOP K versichert ist, hat also Glück im Unglück, weil er rechtzeitig vorgesorgt hat.

Hier finden Sie alles über die TopK:

  • Welche Schäden sind gedeckt?
  • Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
  • Welche Geräte sind ausgenommen?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?
  • Top K-Versicherungsprämie pro Betrieb und Jahr
  • So ist der Selbstbehalt geregelt
  • Versicherungsprämie bei Gemeinschaftsmaschinen
  • Verhalten bei Schadensfall
  • Selber reparieren möglich
  • Beitrittsmöglichkeit
  • Austrittsmöglichkeit

Günstige Kaskoversicherung für Landmaschinen!

Wenn eine Landmaschine beschädigt wird, kostet dies dem Bauern meist viel Geld und kann im Extremfall einen Betrieb in existentielle Nöte bringen. Freuen kann sich nur der Landwirt, der eine LANDWIRT TOP K Kollisionskaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn diese Versicherung ist günstig wie keine andere und sie ersetzt ihm die ramponierte Maschine bis auf den Selbstbehalt.


Welche Schäden sind gedeckt?
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden (zusätzlich auch Schäden, die durch Steine, Eisenteile oder andere Fremdkörper, die sich unerwartet und nicht erkennbar auf der zu bearbeitenden Fläche befinden und dadurch in weiterer Folge während der Bearbeitung eine Maschine beschädigen, verursacht werden).

Transportrisiko mitversichert
Im Rahmen der Gesamtversicherungssumme gilt das Transportrisiko mit einer Versicherungssumme von EUR 25.000,00 auf erstes Risiko, als mitversichert. Mitversichert ist nur der Transportmittelunfall (ohne Be- und Entladung) für den Transport von eigenen landwirtschaftlichen Maschinen auf dem Weg zu einer eigenen oder einer fremden Fläche.

Als Schadensfall gilt, wenn die transportierte landwirtschaftliche Maschine im Zuge eines Unfalles der Zugmaschine bzw. des angehängten Anhängers beschädigt wurde. Der Transport der landwirtschaftlichen Maschine muss auf einem der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Anhänger erfolgen bzw. muss auf diesem entsprechend fixiert und gesichert sein. Es gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadenleistung mindestens EUR 1.000,00 pro Schadenfall.


Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
Versichert sind sämtliche eigenen, sich im alleinigen Besitz des versicherten Landwirtes (Betriebes) befindlichen landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.) samt den jeweils angehängten oder angebauten Geräten (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefass, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.) im beweglichen Zustand, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden.


Welche Geräte sind ausgenommen?
Von dem Versicherungsschutz ausgenommen sind Geräte bei allen Tätigkeiten von Lohnunternehmen und deren Maschinen sowie alle gewerblichen Tätigkeiten (in gewerberechtlichem Sinne) mit Ausnahme des bäuerlichen Nebengewerbes. Die Ausnahme von der Ausnahme ist die Schneeräumung. Sie ist nur auf hofeigenen Flächen bzw. auf Hofzufahrtswegen, die im alleinigen Besitz des Versicherten sind, versichert. Tätigkeiten, die im Rahmen von MR Service durchgeführt werden und in gewerberechtlichem Sinne dem bäuerlichen Nebengewerbe zuzuordnen sind, unterliegen dem Versicherungsschutz.


Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme kann in der TOP K Versicherung, unter Berücksichtigung des Wertes und der Prämie, vom Landwirt selbst gewählt werden.

Es stehen folgende Höchstentschädigungssummen zur Verfügung:

  • EUR 30.000,00 auf 1. Risiko
  • EUR 60.000,00 auf 1. Risiko
  • EUR 90.000,00 auf 1. Risiko

Das bedeutet, dass jeder den Bestimmungen dieser Versicherung entsprechende Schaden, unabhängig vom Alter des Gerätes maximal bis zum Wiederbeschaffungswert (bis zu den o. a. Höchstentschädigungssummen) abgegolten wird.


Top K Versicherungsprämien pro Betrieb und Jahr
Basis für die Prämienberechnung ist einerseits die Anzahl der behördlich zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf ein und derselben Hofadresse und andererseits die Versicherungssummen auf 1. Risiko:

HES = Höchstentschädigungssumme
Die Zugmaschinen müssen auf eine Hofadresse zugelassen sein.
Alle angeführten Jahresprämien beinhalten die Versicherungssteuer.

(*) Ist der Kunde LANDWIRT Abonnent, Mitglied eines Maschinen- u. Betriebshilferinges oder ist er aufgrund des Standortes seiner Landwirtschaft im Berghofkataster (Bergbauer) eingetragen, so erhöht sich die Anzahl der Zugmaschinen in der Kategorie I auf 3 Zugmaschinen und in der Kategorie II auf 4 Zugmaschinen, jedoch bei gleich bleibenden Prämiensätzen.


So ist der Selbstbehalt geregelt
Bei der TOP K Versicherung gilt ein fixer Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens € 1.000,-.
Für Mitglieder eines Maschinen- und Betriebshilferinges gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens € 900,-.
Für LANDWIRT Abonnent gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens € 800,-.


TOP K Versicherungsprämien bei Gemeinschaftsmaschinen
Für Gemeinschaftsmaschinen gilt eine eigene Prämienregelung. Je nach Versicherungssumme und Wert der aus Gemeinschaftsmaschinen bestehenden Zugeinheit beträgt die Versicherungsprämie pro Jahr und Maschinengemeinschaft:

HES = Höchstentschädigigungssumme
GM = Gemeinschaftsmaschinen
Die Zugmaschinen müssen auf eine Maschinengemeinschaft zugelassen sein.
Alle angeführten Jahresprämien beinhalten die Versicherungssteuer.

Wichtig zu wissen ist, dass nur jene Maschinen, die während des Schadensereignisses mit der Gemeinschaftsmaschine verbunden sind, mitversichert sind, deren Besitzer auch die TOP K abgeschlossen haben.

Beispiel 1: Ein Güllefass wurde von mehreren Bauern gekauft und jeder Bauer setzt es mit dem eigenen Traktor ein. Dabei ist der das Güllefass ziehende Traktor nur dann mitversichert, wenn der Traktorbesitzer die TOP K abgeschlossen hat.
Beispiel 2: Ein Traktor wird von mehreren Bauern in Gemeinschaft angekauft und über die TOP K versichert. In einem möglichen Schadensfall ist die, von diesem Traktor, gezogene oder betriebene Maschine mit dem Traktor mitversichert, wenn der Besitzer dieser Maschine TOP K versichert ist.


Verhalten im Schadensfall
Grundsätzlich muss jeder Schaden für den die TOP K beansprucht wird, der Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H nachweislich (Fax, E-Mail, schriftlich etc.) gemeldet werden. Der Geschädigte darf eine Reparatur erst vornehmen oder vornehmen lassen, wenn der Schaden von einem zuständigen Sachverständigen besichtigt wurde oder wenn zur Beweisführung des Schadens Fotos gemacht wurden, die das Schadensausmass unzweifelhaft im Nachhinein feststellen lassen.

Ab einer geschätzten Schadenshöhe von rund € 1.500,- muss der Schaden von einem Sachverständigen begutachtet werden (außer der Versicherer entscheidet nachweislich anders). Aussagekräftige Fotos vom beschädigten Gerät und vom Unfallort tragen auf jeden Fall zur beschleunigten Schadensabwicklung bei. Bei Schäden, deren Ausmaß geringer als die oben angeführte Summe ist, reichen entsprechende Fotos (vom Gerät und vom Unfallort) zur Beweisführung. Die Meldung an die Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H. darf in keinem Fall unterbleiben. Bleibt die Meldung aus oder werden keine Fotos bzw. die Begutachtung durch den Sachverständigen nicht gemacht, bleibt die Versicherung leistungsfrei.


Selber reparieren möglich
Ist ein Bauer in der Lage, den Schaden selber zu beheben, muss er vom zuständigen Sachverständigen die dafür vorgegebene Reparaturdauer in Stunden bekanntgegeben erhalten. Nur diese Zeit wird dem Landwirt mit € 25,50 (inkl. MwSt) pro Stunde abgegolten. Die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile werden gegen Vorlage einer Rechnung oder laut Gutachten (bei Verwendung von, vom Landwirt, beigestellten Ersatzteilen) dem Landwirt gutgeschrieben. Nach erfolgter Reparatur muss der Sachverständige die erfolgte Behebung des Schadens feststellen oder der Landwirt mittels Foto den Nachweis der erfolgten Reparatur erbringen.

Sollte der Landwirt die beschädigte Maschine durch eine neue oder teurere Maschine ersetzen wollen, so wird ihm der Wert des Schadens gutgeschrieben. Sich eine kaputte oder beschädigte Maschine nur finanziell entschädigen zu lassen, ohne sie tatsächlich zu ersetzen bzw. sie zu reparieren, ist nicht möglich. Ein durch ein Schadensereignis beschädigtes Gerät darf nicht weiter in Betrieb genommen werden. Wird mit einer beschädigten Maschine weitergearbeitet und erhöht sich dadurch der Schaden bzw. geht die Maschine gänzlich kaputt, ist die Versicherung leistungsfrei.


Beitrittsmöglichkeit
Grundsätzlich kann während des gesamten Jahres der TOP K beigetreten werden. Die Versicherungsprämie ist eine Kalenderjahresprämie und deshalb unabhängig vom Beitrittsdatum, je nach Kategorie und Versicherungssumme entsprechend gleich hoch. Die Wartefrist für den Versicherungsschutz beträgt ab dem Abschlusszeitpunkt (Eintreffen des Anmeldeformulares beim Versicherer) 10 Werktage, d. h. gedeckte Schäden ab dem 11. Werktag sind versichert.


Austrittsmöglichkeit
Der Austritt aus der TOP K ist einmal jährlich unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zur Prämienhauptfälligkeit (Jahresbeginn) möglich. D. h. spätestens am 30.11. muss für das Folgejahr die Kündigung beim Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H. nachweislich erfolgt sein. Unabhängig der allgemeinen Versicherungsbedingungen kann die Kaskoversicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jährlich von beiden Vertragspartnern zur Prämienhauptfälligkeit gekündigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Eine Versicherung kann sehr komplex sein. Nicht umsonst gibt es des Öfteren einmal eine Frage dazu. Finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten.
Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft. Die Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakt.


Aushilfsweise einspringen
Bin ich versichert, wenn ich beim Nachbarn schnell mit meiner Maschine aushilfsweise einspringe?

Antwort:
Ja. Nur bei der neuen TOP K ist man am eigenen Betrieb, bei MR-Einsätzen und bei Nachbarschaftshilfe mit den eigenen Maschinen versichert. Nicht, wenn fremde, nicht versicherte Maschinen eingesetzt werden.


Maschine verleihen
Ich habe die TOP K abgeschlossen, ein Nachbar, der nicht TOP K-versichert ist, leiht sich von mir eine Maschine aus. Ist diese Maschine versichert, wenn meinem Nachbarn damit ein Unfall passiert?

Antwort:
Versichert sind nur die eigene Maschine oder Gemeinschaftsmaschinen, an denen der Versicherungsnehmer mitbeteiligt ist. Ausgeliehene oder verliehenen Maschinen sind nur dann versichert, wenn sowohl der „Verleiher“ als auch der „Ausleiher“ die TOP K abgeschlossen haben.


Vorführgeräte
Ich bin TOP K-versichert und leihe mir einen Vorführtraktor von meinem Landmaschinenhändler aus. Wenn mir damit ein Missgeschick passiert, trägt dann die TOP K den Schaden?

Antwort:
Nein, weil die Maschine nicht im Besitz des Landwirtes steht und weil Vorführgeräte grundsätzlich ausgeschlossen sind. Versichert sind aber eventuelle sich im Besitz des Landwirtes befindliche und an diesem Traktor angehängte Geräte.


Besitznachweis
Ich habe keinen Kaufvertrag für einige meiner Geräte. Wie soll ich den Besitz nachweisen?

Antwort:
Ist kein glaubhafter Besitznachweis möglich, muss bei der Anmeldung am Anmeldeformular zur TOP K das entsprechende Gerät angeführt werden (Marke, Type, Gerätenr.), ansonsten liegt für diese Maschine kein Schutz vor.


Mehrere Besitzer
Ich habe am Betrieb zwei Traktore, wobei einer davon auf meinen Sohn angemeldet ist. Ist der Traktor von meinem Sohn auch mitversichert oder muss dafür eine eigene Versicherung abgeschlossen werden?

Antwort:
Sofern die richtige Anzahl an Zugmaschinen versichert wurde, muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies ist auch öfters bei Betriebsübergaben der Fall – ältere Maschinen laufen auf den Senior und die Neuen auf den Junior. Sämtliche Maschinen und Geräte, welche auf ein- und dieselbe Betriebsadresse laufen, sind versichert – egal ob auf Senior oder Junior angemeldet. Am besten ist aber eine kurze Information am Antrag oder eine kurze Info, wenn sich während der Laufzeit des Vertrages Änderungen ergeben. Nicht mitversichert gelten aber jene Maschinen, welche im Rahmen einer Lohnunternehmertätigkeit (z. B. durch den Sohn) verwendet werden. Hierfür ist eine gesonderte Versicherung notwendig.


Wechselkennzeichen
Ich habe zwei Traktore auf ein Wechselkennzeichen angemeldet. Zählt dies bei der Prämienkategorie als eine oder für zwei Zugmaschinen?

Antwort:
Entscheidend ist die Anzahl der Kennzeichen, sodass im konkreten Fall beide Traktore als eine Zugmaschine gewertet werden.


Schaden beim Transport
Ein Traktor zieht einen Anhänger, auf dem sich ein Mähtrak befindet. Der TOP K- versicherte Landwirt fährt damit zu einem MBR-Einsatz. Auf der Hinfahrt passiert ein Unfall, bei dem sowohl der Traktor als auch der Mähtrak erheblichen Schaden erleiden. Sind diese Schäden gedeckt?

Antwort:
Die TOP K deckt den Schaden am Traktor und am Anhänger, weil auch Fahrten von und zum MBR-Einsatz abgesichert sind. Für Maschinen und Geräte, die auf einem Transportanhänger etc. befördert werden, ist in der TOP K eine Transportversicherung enthalten. D. h. die Maschinen sind gegen Schäden, die aufgrund eines Unfalles des Transportfahrzeuges entstehen, versichert. Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, sind nicht versichert. Zu achten ist darauf, dass die Transporte auf Fahrzeugen passieren, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, ansonsten ist die Versicherung leistungsfrei. Es gilt ein separater Selbstbehalt von € 1.000,- je Transportschaden.


Sind auch Forstgeräte versichert?
Ich arbeite sehr viel mit einem Seilkran und mit der Seilwinde im Forst. Sind auch Forstgeräte und generell Arbeiten im Wald durch die TOP K abgesichert?

Antwort:
Soweit diese Arbeiten nicht als Lohnunternehmertätigkeit in gewerberechtlichem Sinne zu verstehen sind, gilt die Deckung durch die TOP K auch bei Waldarbeit.

Hier können Sie wichtige Informationen einfach downloaden!

Anträge für Maschinengemeinschaften und Lohnunternehmen bitte direkt bei der Versicherung Winter anfragen.

Wir sind gerne für Sie erreichbar:

Landwirt Agrarmedien GmbH
Ing. Christian Gröblbauer
Tel: +43  316  82 16 36 – 160
christian.groeblbauer@landwirt-media.com

Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H.
Reinhard Fritz
Tel: +43  3687  23 75 3 – 167
reinhard.fritz@makler-winter.at

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