Die Kollisionskasko für land- und forstwirtschaftliche Maschinen!
Denken Sie voraus und überlassen Sie nichts dem Zufall.
Die TOP K Kaskoversicherung bietet bei günstigen Tarifen einen optimalen Schutz im Schadensfall. Die Höhe der Schadensdeckung bestimmt jeder Landwirt selbst und so rechnet sich die TOP K Lösung auch, wenn der erste Schaden erst nach Jahren auftritt. Wer TOP K versichert ist, hat also Glück im Unglück, weil er rechtzeitig vorgesorgt hat.
Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
Die Versicherung gilt für alle Maschinen und Geräte, die sich im Eigentum (auch Leasingverträge oder Mietkauf) des Versicherungsnehmers befinden oder Teil des landwirtschaftlichen Betriebes (Partner, Alt- und Jungbauern, Betriebsnachfolger) stehen und für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und das bäuerliche Nebengewerbe verwendet werden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.)
- Angebaute oder angehängte Geräte (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefass, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.)
Versicherungsfälle an den versicherten Maschinen und Geräte, welche während einer gewerblichen Tätigkeit (auch Lohnunternehmer) entstehen, sind nur mitversichert, wenn der Jahresumsatz der gewerblichen Tätigkeiten 100.000,00 Euro nicht übersteigt.
Welche Schäden sind gedeckt?
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden (Unfall, Zusammenstoßen, Abrutschen etc.). Zusätzlich sind auch Schäden, die durch Fremdkörper (Steine, Eisenteile etc.) verursacht werden, versichert.
Erweiterungsmöglichkeiten: Feuer, Diebstahl, Vermietung oder Verleihung sowie überbetriebliche Schneeräum- und Winterdienste – jeweils optional mit Prämienzuschlag.
TOP K Versicherungsprämie pro Jahr
Die Prämie richtet sich nach zwei Faktoren: der Anzahl der behördlich zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschinen an derselben Hofadresse und der gewünschten Höchstentschädigungssumme auf 1. Risiko. Höhere Höchstentschädigungssummen sind auf Anfrage möglich.
Prämienrelevant sind nur Zugmaschinen bis 20 Jahre ab Erstzulassung.
(*) Ist der Landwirt Abonnent der Zeitschrift LANDWIRT, Maschinenring-Mitglied oder aufgrund des Standortes seiner Landwirtschaft im Berghofkataster (Bergbauer) eingetragen, so erhöht sich die Anzahl der Zugmaschinen in der Kategorie 1 auf drei Zugmaschinen und in der Kategorie 2 auf vier Zugmaschinen, jedoch bei gleichbleibenden Prämiensätzen.
So ist der Selbstbehalt geregelt:
- Es gilt ein fixer Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 1.000,–.
- Vorteil für MR-Mitglieder: Für Maschinenring-Mitglieder gilt ein Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 900,–.
- Vorteil für LANDWIRT Abonnenten: Für Abonnenten der Fachzeitschrift LANDWIRT (LANDWIRT Vorteilskarten-Besitzer), gilt ein Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 800,–.
Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
Die Versicherung gilt für Maschinen und Geräte, die sich im Eigentum (auch Leasingverträge oder Mietkauf) des Lohnunternehmers befinden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.)
- Angebaute oder angehängte Geräte (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefass, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.)
Der Lohnunternehmer entscheidet selbst, welche Maschinen und Geräte versichert werden sollen. Dafür ist eine entsprechende Maschinen- und Geräteliste erforderlich. Änderungen wie Ankauf, Verkauf oder Austausch müssen umgehend gemeldet werden.
Welche Schäden sind gedeckt?
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden (Unfall, Zusammenstoßen, Abrutschen etc.). Zusätzlich sind auch Schäden, die durch Fremdkörper (Steine, Eisenteile etc.) verursacht werden, versichert.
Erweiterungsmöglichkeiten Feuer-, Diebstahl, Vermietung oder Verleihung und überbetriebliche Schneeräum- und Winterdienste – jeweils optional mit Prämienzuschlag.
TOP K Versicherungsprämie pro Jahr
Die Prämie basiert auf dem Neu-Nettokaufpreis der versicherten Maschinen und Geräte sowie dem Prämiensatz der gewählten Höchstentschädigungssumme auf 1. Risiko. Außerdem gilt für jede Höchstentschädigungssumme eine Mindestprämie. Höhere Höchstentschädigungssummen sind auf Anfrage möglich.
So ist der Selbstbehalt geregelt
Es gilt ein fixer Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 1.000,–.
Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
Die Versicherung gilt für alle Maschinen und Geräte, die sich im Eigentum (auch Leasingverträge oder Mietkauf) des Maschinen- und Betriebshilferinges befinden und für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.)
- Angebaute oder angehängte Geräte (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefass, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.)
Welche Schäden sind gedeckt?
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden (Unfall, Zusammenstoßen, Abrutschen etc.). Zusätzlich sind auch Schäden, die durch Fremdkörper (Steine, Eisenteile etc.) verursacht werden, versichert.
Erweiterungsmöglichkeiten Feuer-, Diebstahl, Vermietung oder Verleihung und überbetriebliche Schneeräum- und Winterdienste – jeweils optional mit Prämienzuschlag.
TOP K Versicherungsprämie pro Jahr
Die Prämie richtet sich nach dem Zeitwert des gesamten Fuhrparks der Gemeinschaft sowie nach der Höchstentschädigungssumme auf 1. Risiko. Höhere Höchstentschädigungssummen sind auf Anfrage möglich.
So ist der Selbstbehalt geregelt
Es gilt ein fixer Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 900,–.
Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
Die Versicherung gilt für alle Maschinen und Geräte, die sich im Eigentum (auch Leasingverträge oder Mietkauf) der Traktor- und Maschinengemeinschaft oder der Mitglieder der Traktor- und Maschinengemeinschaft befinden und für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und das bäuerliche Nebengewerbe der Mitglieder der Traktor- und Maschinengemeinschaft verwendet werden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.)
- Angebaute oder angehängte Geräte (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefass, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.)
Welche Schäden sind gedeckt?
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden (Unfall, Zusammenstoßen, Abrutschen etc.). Zusätzlich sind auch Schäden, die durch Fremdkörper (Steine, Eisenteile etc.) verursacht
werden, versichert.
Erweiterungsmöglichkeiten Feuer-, Diebstahl, Vermietung oder Verleihung und überbetriebliche Schneeräum- und Winterdienste – jeweils optional mit Prämienzuschlag.
TOP K Versicherungsprämie pro Jahr
Die Prämie richtet sich nach dem Zeitwert des gesamten Fuhrparks der Gemeinschaft sowie nach der Höchstentschädigungssumme auf 1. Risiko. Höhere Höchstentschädigungssummen sind auf Anfrage möglich.
So ist der Selbstbehalt geregelt:
- Es gilt ein fixer Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 1.000,–.
- Vorteil für MR-Mitglieder: Für Maschinenring-Mitglieder gilt ein Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 900,–.
- Vorteil für LANDWIRT Abonnenten: Für Abonnenten der Fachzeitschrift LANDWIRT (LANDWIRT Vorteilskarten-Besitzer), gilt ein Selbstbehalt von 5 % der Schadensleistung, mindestens EUR 800,–.
Alle Angaben ohne Gewähr – Druck- und Satzfehler vorbehalten!
Downloads
Hier finden Sie alle Infofyler und Antragsformulare der verschiedenen Versicherungsmodelle sowie das Schadensformular.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen
Eine Versicherung kann sehr komplex sein. Nicht umsonst gibt es des Öfteren einmal eine Frage dazu. Finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten.
Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft. Die Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakt.
Aushilfsweise einspringen
Bin ich versichert, wenn ich beim Nachbarn schnell mit meiner Maschine aushilfsweise einspringe?
Antwort:
Ja. Nur bei der neuen TOP K ist man am eigenen Betrieb, bei MR-Einsätzen und bei Nachbarschaftshilfe mit den eigenen Maschinen versichert. Nicht, wenn fremde, nicht versicherte Maschinen eingesetzt werden.
Maschine verleihen
Ich habe die TOP K abgeschlossen. Ein Nachbar, der nicht TOP K-versichert ist, leiht sich von mir eine Maschine aus. Ist diese Maschine versichert, wenn meinem Nachbarn damit ein Unfall passiert?
Antwort:
Versichert sind nur die eigenen Maschinen oder Gemeinschaftsmaschinen, an denen der Versicherungsnehmer mitbeteiligt ist. Ausgeliehene oder verliehenen Maschinen sind nur dann versichert, wenn sowohl der „Verleiher“ als auch der „Ausleiher“ die TOP K abgeschlossen haben.
Vorführgeräte
Ich bin TOP K-versichert und leihe mir einen Vorführtraktor von meinem Landmaschinenhändler aus. Wenn mir damit ein Missgeschick passiert, trägt dann die TOP K den Schaden?
Antwort:
Nein, weil die Maschine nicht im Besitz des Landwirtes steht und weil Vorführgeräte grundsätzlich ausgeschlossen sind. Versichert sind aber eventuelle sich im Besitz des Landwirtes befindliche und an diesem Traktor angehängte Geräte.
Besitznachweis
Ich habe keinen Kaufvertrag für einige meiner Geräte. Wie soll ich den Besitz nachweisen?
Antwort:
Ist kein glaubhafter Besitznachweis möglich, muss bei der Anmeldung am Anmeldeformular zur TOP K das entsprechende Gerät angeführt werden (Marke, Type, Gerätenr.), ansonsten liegt für diese Maschine kein Schutz vor.
Mehrere Besitzer
Ich habe am Betrieb zwei Traktore, wobei einer davon auf meinen Sohn angemeldet ist. Ist der Traktor von meinem Sohn auch mitversichert oder muss dafür eine eigene Versicherung abgeschlossen werden?
Antwort:
Sofern die richtige Anzahl an Zugmaschinen versichert wurde, muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies ist auch öfters bei Betriebsübergaben der Fall – ältere Maschinen laufen auf den Senior und die Neuen auf den Junior. Sämtliche Maschinen und Geräte, welche auf ein- und dieselbe Betriebsadresse laufen, sind versichert – egal ob auf Senior oder Junior angemeldet. Am besten ist aber eine kurze Information am Antrag oder eine kurze Info, wenn sich während der Laufzeit des Vertrages Änderungen ergeben. Nicht mitversichert gelten aber jene Maschinen, welche im Rahmen einer Lohnunternehmertätigkeit (z. B. durch den Sohn) verwendet werden. Hierfür ist eine gesonderte Versicherung notwendig.
Wechselkennzeichen
Ich habe zwei Traktore auf ein Wechselkennzeichen angemeldet. Zählt dies bei der Prämienkategorie als eine oder für zwei Zugmaschinen?
Antwort:
Entscheidend ist die Anzahl der Kennzeichen, sodass im konkreten Fall beide Traktore als eine Zugmaschine gewertet werden.
Schaden beim Transport
Ein Traktor zieht einen Anhänger, auf dem sich ein Mähtrak befindet. Der TOP K- versicherte Landwirt fährt damit zu einem MBR-Einsatz. Auf der Hinfahrt passiert ein Unfall, bei dem sowohl der Traktor als auch der Mähtrak erheblichen Schaden erleiden. Sind diese Schäden gedeckt?
Antwort:
Die TOP K deckt den Schaden am Traktor und am Anhänger, weil auch Fahrten von und zum MBR-Einsatz abgesichert sind. Für Maschinen und Geräte, die auf einem Transportanhänger etc. befördert werden, ist in der TOP K eine Transportversicherung enthalten. D. h. die Maschinen sind gegen Schäden, die aufgrund eines Unfalles des Transportfahrzeuges entstehen, versichert. Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, sind nicht versichert. Zu achten ist darauf, dass die Transporte auf Fahrzeugen passieren, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, ansonsten ist die Versicherung leistungsfrei. Es gilt ein separater Selbstbehalt von € 1.000,- je Transportschaden.
Sind auch Forstgeräte versichert?
Ich arbeite sehr viel mit einem Seilkran und mit der Seilwinde im Forst. Sind auch Forstgeräte und generell Arbeiten im Wald durch die TOP K abgesichert?
Antwort:
Soweit diese Arbeiten nicht als Lohnunternehmertätigkeit in gewerberechtlichem Sinne zu verstehen sind, gilt die Deckung durch die TOP K auch bei Waldarbeit.
Kontakt
Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H.
Reinhard Fritz
Tel: +43 3687 23 75 3 – 167
reinhard.fritz@makler-winter.at
Landwirt Agrarmedien GmbH
Ing. Christian Gröblbauer
Tel: +43 316 82 16 36 – 160
christian.groeblbauer@landwirt-media.com



