Familie Z. schreibt mir:
„Am 17. Februar 2022 um 20:30 Uhr fegte eine Orkanböe über unser Dorf und riss bei unserem Hof die gesamte westliche Dachfläche herunter. Zerstört wurden insgesamt zirka 480 m² Dachfläche Ebenfalls zerstört wurde das Dach einer danebenstehenden Garage.
Der Vertreter der Versicherung wurde umgehend informiert. Am 21. März sagten uns der Versicherungsvertreter und der Gutachter, unsere Versicherung sei ‚vorbildlich und ausreichend gedeckt‘. 2017 hatten wir den bestehenden Vertrag bis 2027 verlängert. Laut den von uns eingeholten und an den Gutachter weitergeleiteten Kostenvoranschlägen der diversen Firmen beläuft sich der Schaden auf
180.000 bis 200.000 Euro. Aufgrund einer Neuberechnung bietet die Versicherung 80.000 Euro an. Wir haben in bestem Glauben eine Neuwertversicherung abgeschlossen und immer darauf hingewiesen, dass etwaige Schäden immer ausreichend gedeckt sein müssen. Was können wir noch tun?“ So kann es aussehen, wenn plötzlich die Baukosten davongaloppieren.
Familie Z. war sich sicher, ausreichend versichert zu sein, und jetzt das.
Unterversicherung:
Ausreichend versichert ist man dann, wenn die Versicherungssumme dem Neubauwert entspricht. Das heißt, dass im Ernstfall, wenn das ganze Gebäude total niederbrennt die Versicherungssumme ausreicht, um die Wiedererrichtung zu decken. Liegt die Versicherungssumme unter dem Wert den ein Neuaufbau kostet, ist man unterversichert.
Das Teuflische an einer Unterversicherung ist, dass auch jeder Teilschaden davon betroffen ist und in dem Verhältnis abgerechnet wird, in dem die Versicherungssumme zum aktuellen Neubauwert steht. Bei einer 30-prozentigen Unterversicherung kommen bei einem Teilschaden von beispielsweise 100.000 Euro nur 70.000 Euro zur Auszahlung, obwohl die abgeschlossene Versicherungssumme für das Gebäude eine Million Euro beträgt.
Die im Versicherungsvertrag ausgewiesene Höchsthaftungssumme oder der Begriff Neuwertversicherung suggerieren dem Versicherten oft eine Scheinsicherheit.
So kann man sich absichern:
Die Versicherungssumme, die den tatsächlichen Wert eines Neubaus deckt, kann realistisch nur durch einen Bausachverständigen festgestellt werden. Da das etwas kostet, werden von Versicherungsunternehmen aber gerne statistische Mittelwerte je nach Haustyp und Ausstattung zur Ermittlung des Quadratmeterbaupreises und damit der Versicherungssumme heran gezogen. Gerade bei den oft sehr großen und unterschiedlich ausgestatteten Gebäudekomplexen in der Landwirtschaft, ist es von entscheidender Bedeutung, die Versicherungssumme als Neubauwert von einem Sachverständigen ermitteln zu lassen. Entspricht die so ermittelte Versicherungssumme dem tatsächlichen Neubauwert des versicherten Gebäudes und wird dazu die Wertsteigerung im Versicherungsvertrag durch den Baukostenindex abgesichert, ist man auf der ziemlich sicheren Seite. Das verursacht zwar Mehrkosten, schützt aber anderseits vor bösen Überraschungen. Familie Z. wurde diesbezüglich vielleicht nicht optimal beraten.
Lieber Hr. Meister,
sie haben recht, es kommt ein Problem auf uns zu, welches leider erst im Schaden zu einem Problem wird! Ich bin “nur” ein Nebenerwerbsbauer, meine andere Arbeit tätige ich als Versicherungsmakler und aus diesem Grund kenne ich das angesprochene Thema!
Was mich aber besonders verwirrt, sind die Zahlen! wenn eine Unterversicherung besteht dann kommt es schon zu Abzügen aber wenn der neue Vertrag erst vor ein paar Jahren neu gefasst wurde, dann kann es eigentlich nicht zu solchen Abzügen von mehr als 50% kommen! Die Baukosten stiegen in dieser Zeit meines Wissens um rund 30%, vor allem in den letzten beiden Jahren, wenn ich aber dann die jährliche Indexanpassung betrachte dürfte es um Abzug von 25% kommen aber nicht um 50% Ich habe das Gefühl das hier mehr als “nur” Unterversicherung dahinter steckt!
LG Norbert