Zusammengestellt von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur
1. Meine Lebensgefährtin ist berufstätig, hilft aber am Hof mit. Welche Versicherung greift bei ihr, wenn sie einen Unfall bei der Arbeit am Hof hat?
Die als Betriebsversicherung verankerte bäuerliche Unfallversicherung schützt neben dem Betriebsführer auch den im Betrieb mittätig werdenden Ehegatten bzw. eingetragenen Partner, die mittätig werdenden Kinder, Enkel, Wahl-, Stiefund Schwiegerkinder, Eltern, Groß-, Wahl-, Stiefund Schwiegereltern sowie die Geschwister des Betriebsführers. Die mittätig werdende Lebensgefährtin ist von der bäuerlichen Unfallversicherung nicht umfasst. Für einen Unfallversicherungsschutz gibt es folgende Möglichkeiten:
- Eingehen einer freiwilligen Selbstversicherung in der Unfallversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Anmeldung als (geringfügig beschäftigte) Dienstnehmerin bei der zuständigen GKK
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