Von Sandra THALER
Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2015 in Österreich 1,713.000 Ehepaare und 379.000 Lebensgemeinschaften. Wer miteinander leben, lebenslang füreinander da sein und Sicherheiten schaffen will, kann das natürlich durch beide Lebensformen tun. Rechtlich gibt es hier aber doch einige Dinge zu beachten. Zum Unterschied der gesetzlichen sozialen Absicherung durch die Ehe müssen bei einer Lebensgemeinschaft Wohnund Unterhaltsansprüche durch Verträge geschaffen werden. Wer ohne Testament, Mietoder Partnerschaftsvertrag, dinglichem Wohnrecht oder Miteigentumsanteil auf einem Hof lebt, hat beim Tod des Partners oder bei einer Trennung kein Wohnbzw. Erbrecht. Dann muss mit den Erben bzw. dem Verlassenschaftsgericht geklärt werden, ob das Wohnen, Weiterführen bzw. Einsteigen am Hofgestattet ist und in welcher rechtlichen Form, beispielsweise in einem Angestelltenverhältnis. Auch ein Anspruch auf gesetzliche Witwenpension besteht nur im Rahmen einer Ehe.
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