Fast vier Millionen Euro fließen ab heuer jährlich in die Erhaltung von Schweizer Rassen. Der Halter einer Saanenziege erhält zum Beispiel nun für diese knapp 33 Euro pro Jahr, wenn sie einer Milchleistungsprüfung unterzogen wird. Fehlt diese, bekommt der Halter knapp 28 Euro. Für einen Bock beträgt die jährliche Förderung 55,50 Euro. Diese neuen Beiträge wurden vom Bund für die Erhaltung von Schweizer Rassen im Rahmen der überarbeiteten Tierzuchtverordnung zugesprochen. Der Zuschuss ist aber auch an Bedingungen geknüpft: Beispielsweise muss die Nachzucht einen Inzuchtgrad aufweisen, der auf mindestens drei Generationen basiert und bei Rindern, Schafen und Ziegen nicht über 6,25 Prozent liegt. Tiergenetische Ressourcen haben laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine große Bedeutung, um künftig auf Klimawandel, neue Krankheiten und andere Erwartungen der Gesellschaft reagieren zu können. Förderfähig sind folgende Rassen:
- Braunköpfiges Fleischschaf
- Bündner Oberländer Schaf
- Engadiner Schaf
- Walliser Landschaf
- Schwarzbraunes Bergschaf
- Spiegelschaf
- Walliser Schwarznasenschaf
- Ostfriesisches Milchschaf
- Stiefelgeiss
- Capra Sempione
- Kupferhalsziege
- Walliser Schwarzhalsziege
- Pfauenziege
- Nera Verzasca
- Bündner Strahlenziege
- Saanenziege
- Toggenburger Ziege
- Capra Grigia
- Grüenochte Geiss
- Appenzellerziege
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