Forstassistent
Der Forstassistent muss die Studienzweige Forstwirtschaft oder Wildbach- und Lawinenverbauung und die in der Verordnung nach §105 Forstgesetz Abs.1a hinsichtlich des Studienzweiges Forstwirtschaft bezeichneten Lehrveranstaltungen an der Universität für Bodenkultur positiv abschließen.
Forstwirt
Nach einer mindestens zweijährigen Tätigkeit (in für die Berufsausübung als leitendes Forstorgan maßgeblichen Gebieten) kann der Forstassistent zur Staatsprüfung für den höheren Forstdienst antreten. Schließt er diese Prüfung positiv ab, kann der Forstassistent künftig den Titel Forstwirt führen und als leitendes Forstorgan für einen Pflichtbetrieb ab 3.600 ha Wald bestellt werden.
Was der Artikel noch bereithält:
- Weitere forstliche Ausbildungen
- Anlaufstellen
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