AW: Hofübergabe, Verkauf

AW: Hofübergabe, Verkauf

#147421
Jens Reinhardt Teilnehmer

Dann wird es ja noch unübersichtlicher.

Hat der verunglückte Onkel den Hof damals nur Pachtweise übernommen?

Denn wenn er ihn damals geerbt hätte, hätte dein Vater damals ebenso Ansprüche gehabt wie die Schwester.

Deine Großeltern hätten den Hof auch vorübergehend verpachten können, bis der vorgesehene Erbe alt genug ist, um dort selbst zu wirtschaften.

Frage am besten deine Eltern, wer wann damals wieviel geerbt hat und welche Ansprüche damals den Geschwistern zustanden.

Pauschale Antworten kann man hier nicht geben, da gerade beim Vererben viel vom Einzelfall abhängt.

Dann gibt es noch regionale Unterschiede. Im Norden kann das Niedersächsische Höferecht gelten, im Süden das Anerbenrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch oder es wird zu Lebzeiten verschenkt. Im Österreich gelten wiederum andere Regeln als in Deutschland.

Wenn du den genauen Erbgang dieses Hofes kennst, gockel mal im Internet nach “Bauernhof vererben”. Wenn du einen Fall findest, der deiner Situation ähnlich ist und man macht dir Hoffnung an den Hof zu kommen, befragen bitte einen Anwalt. Der kennt sich aus. Die Erstberatung hat vor Jahren etwa 80 Euro gekostet.

Ich kann dir aus der Ferne nur raten, (unter der Voraussetzung, daß deine Tante Alleinerbin ist), ihr den Hof abzukaufen.

 

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00