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18. August 2023 um 16:15 Uhr #522250Rene Hube Teilnehmer
hallo,
Bald wird der Hof meiner Freundin übergeben, die Übernahme erfolgt durch ihren jüngeren Bruder womit wir auch nie ein Problem hatten. Nun möchte der Bruder das Bauernhaus komplett neu bauen wobei sich Kosten um die € 500.000 ergeben, da er bis heute eigentlich nie Geld beiseite gelegt hat muss ihn sein Vater (Hofübergeber) kräftig unterstützen. Heißt er hat gleich einmal € 200.000 bekommen und zusätzlich zahlt der Vater auch noch den Großteil der monatlichen Rate zurück.Nun wurde meiner Freundin angeboten, dass sie entweder komplett auf ihr Erbe verzichten soll, oder maximal einen Betrag von € 10.000 erhalten wird.
Da wir wissen, dass der Bruder sich eigentlich für den Bauernhof nicht wirklich interessiert und später einige der Wiesen die als Bauerwartungsland gelten verkaufen will kommt uns der Betrag sehr gering vor.
Der Hof hat ein paar Schafe, ca 6 ha Grünland und 3 ha Wald, wobei 1 ha Grünland als Bauerwartungsland bei Ableben des Vaters verkauft werden sollte ( aktueller Preis € 260 pro Quadratmeter)
Nun meine eigentliche Frage, gilt ein Hof in dieser Größe eigentlich als Erbhof (Steiermark) und könnte man da dann gleich nachdem die Erbschaft abgeschlossen ist so große Grundstücke verkaufen?
Der Bruder hat nichts landwirtschaftliches gelernt, ist in der Gastronomie tätig und möchte, falls meine Freundin nicht gänzlich verzichtet, den Hof günstig durch das Erbhof Gesetz erben um danach die Landwirtschaft großteils aufzulösen und zu verkaufen.
Zweite Frage, was wäre eurer Meinung nach eine angemessene Summe damit man auf das Erbe verzichten soll?
Summe die der Bruder erhält:
€ 200.000 sofort,
ca € 200.000 Kredit die der Vater übernimmt,
zusätzlich den kompletten Hof wobei alleine im Wald Holz im Wert von € 50.000 steht
Nach dem Ableben des Vaters mindestens weitere € 2.500.000 durch Verkauf der Baugrundstücke.
Würde mich über jede Hilfe sehr freuen.
28. August 2023 um 11:09 Uhr #528342LANDWIRT Redaktion TeilnehmerHallo Rene,
das ist ein schwieriges Thema. Hier kann man Dir sicher weiterhelfen:
Das bäuerliche Sorgentelefon (Ortstarif), anonyme Anlaufstelle, die sich u.a. befasst mit der Hofübergabe. Eventuell können die Dir auch einen Experten empfehlen. Tel.: 0810 / 676 810
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen).https://www.lko.at/das-b%C3%A4uerliche-sorgentelefon+2400+2976839
Viel Erfolg.
LG
28. August 2023 um 21:29 Uhr #528747Rene Hube TeilnehmerHallo Julia.
Vielen herzlichen Dank für deine Nachricht, ich wusste gar nicht dass es diese Hotline gibt.
Du hast mir schon sehr mit dieser Information weitergeholfen.
Danke LG Rene
30. August 2023 um 9:56 Uhr #530050Richard Wanker TeilnehmerWurde der Hof schon übergeben? Wenn heute noch der Altbauer am Werk ist, gehts die Erben eigentlich genau gar nichts an, was er mit dem Hof macht. Wenn der Senior meint alles neu zu bauen, dann kann er das machen.
Für dich interessant ist “Nachtragserbteilung” (§ 18 Anerbengesetz).
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001969
Man kann diesen Paragraphen eins zu eins nehmen, und hat einen gewissen Schutz wenn der Haupterbe den Hof oder Teile davon verkauft. Man kann bei Bedarf zusätzliche verschärfende Vereinbarungen treffen.
Du brauchst einen Anwalt oder Notar, der sich mit dem Anerbengesetz auskennt.
30. August 2023 um 21:24 Uhr #530438Rene Hube TeilnehmerDer Hof ist im Moment noch im Besitz des Vaters, der Umbau wird von den zukünftigen Hofubernehmern gefordert, der Vater übernimmt dabei die meisten Kosten.
Das Problem ist einfach dass der Bruder alles fordern kann und der Vater immer zustimmt, meine Freundin die bis jetzt immer gut mit jedem ausgekommen ist, bei der ganzen Sachen plötzlich nicht mehr zu existieren scheint…
Das der Vater mit seinem Hof und Geld machen kann was er will ist uns natürlich klar und er soll auch gerne tun und lassen was er möchte, ich finde es nur traurig, dass meine Freundin plötzlich nichts mehr wert ist weil der Bruder alles haben will.
Vielen Dank für den Tipp mit der Nachtragserbteilung
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