Hallo! Das ist Auslegungssache. Auch ein Landwirt muss sich an die Gesetze halten und da zählt auch die “Ruhestörung” dazu. Ein LW darf in Ö eig nur Ernte einbringen, Güllefahren oder sonstiges wenn es tagsüber nicht möglich ist. Ich weiß jetzt nicht genau den Gesetzestext, aber du musst nachweisen können, dass es zu einen anderen Zeitpunkt nicht möglich war (z. B. wegen Witterung). Wenn es ganze woche schön ist und du mittwochs nachts draufkommst du möchtest jetzt sofort güllen, mähen oder sonstiges könnte es sein, dass du ein Problem bekommst. Wenn es ganze woche regnet ausser 2 Tage und du da mähen willst, auch nachts, wird es leichter erklärbar sein. Es ist halt momentan so, dass sich viele Landwirte “nichts scheißen” und Tag und nachts fahren, mit der Begründung der Ausnahmeregelung für Landwirte. Jedoch dürfte man es nur im Notfall. Es wird auch zur Zeit wenig geahndet, nur darf man sich nicht aufregen, wenn es immer mehr Nachbarn gibt, die sich wegen der Ruhestörung beschweren und in weiterer Folge immer mehr Probleme mit Lärmbelästigung gibt und in weiterer Folge die Polizei genauer kontrolliert. Das ist dann “hausgemacht” und man braucht nicht einen anderen schuldigen suchen