Wir sind eine GmbH mit einer Betriebsnummer und somit gegenüber der Landwirtschaftskammer und der AMA mit allen Rechten und Pflichten als Volllandwirtschaft anerkannt.
Bei der Interessentenbekundung zum Erwerb weiterer landwirtschaftlichen Grundstücke (als solche offizielle ausgewiesen) werden wir aber von der Grundverkehrsbehörde ausgeschlossen obwohl der Einkäufer festgestellter Weise kein Landwirt ist. Im Grundverkehrsgesetz konnten wir keinen Ausschlussgrund finden.
Unsere Fragen:
Wie kann die eine Behörde sagen wir sind Landwirte und die andere Behörde sagt nein?
Kennt jemand eventuell Gerichtsentscheide, die sich auf dieses Thema beziehen?
Wieso kann ein Einkäufer, der kein Landwirt ist, einem Einkäufer der Landwirt ist vorgezogen werden?
Danke