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Höhe der Entschädigung für gestohlenen Baum?

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  • #1971557
    Helene Bacher Teilnehmer

    Bitte um euren Rat zu folgender Sachlage: Mein Nachbar (Forstbetrieb mit Sägewerk) hat einen seiner Arbeiter (ob auf eigene Rechnung, oder angestellt, weiß ich nicht) damit beauftragt, einen Baum aus meinem Wald samt Wurzel zu entnehmen. ich vermute, es war ein Bergahorn, oder eine Buche, kann es aber nicht genau sagen, da ich in dem Teil des Waldes schon länger nicht mehr war.

    Der Baum wurde auch gleich abtransportiert. Ich habe davon nur zufällig durch eine wiederum andere Nachbarin erfahren. Bei einem persönlichen Gespräch hat der Nachbar gemeint, er werde mich entschädigen, hat aber keinerlei Angebot gemacht, oder irgendwas zum Wert des Baumes gesagt – auch nicht auf Nachfrage. Ich muss nun davon ausgehen, dass er “freiwillig” nichts bezahlt. Welche Vorgangsweise würdet ihr mir empfehlen?

    Danke euch!

    Helene

    #1971559
    svoboda 12 Teilnehmer

    Hallo!

     

    Ganz einfach, einen ungefähr selben Baum in der Nähe auf FM schätzen und mit dem Preis multiplizieren, evtl etwas abziehen für die Arbeit (ist aber deine eigene Sache). Den Nachbarn die Rechnung stellen und auf seine Reaktion warten. Keine Reaktion Mahnung schicken!!

     

    #1971578
    Helene Bacher Teilnehmer

    Danke! Dass der Baum gezielt entnommen wurde, ohne Info an mich bzw. Zustimmung von mir wurde, einfach ignorieren?

    #1973155
    Christoph Laister Teilnehmer

    Mein Gerechtigkeitsempfinden würde normalerweise sagen, dass man die ungerechtfertigte Entnahme nicht ignorieren sollte. Aber die Frage ist, wie sich das dann auch langfristig auf das nachbarschaftliche Verhältnis auswirken würde. Im Gegensatz zum Wohnen in Stadtwohnungen ziehen wir ja nicht alle paar Jahre mal um und wechseln das Umfeld. Man muss also wohl oder übel schauen, dass man irgendwie auch mit den unguteren Nachbarn auskommt.

    Eine Entschädigung würde ich in dem Fall aber auch als das Mindeste sehen. Ich würde aber auch überlegen, was man machen könnte, damit der Forstbetrieb keinesfalls ein weiteres Mal auf eine solche blöde Idee kommt. Falls du einen Anwalt hast, würde ich den eventuell einen sehr deutlichen Brief schreiben lassen. Falls du keinen Anwalt hast, würde ich im Zuge des aktuellen Vorfalls über den Abschluss einer Rechtschutzversicherung nachdenken, damit du in Zukunft bei Bedarf ohne größere Probleme einen in Anspruch nehmen kannst.

    #1973169
    Helene Bacher Teilnehmer

    Danke für deine Einschätzung!

    #1973364
    svoboda 12 Teilnehmer

    Hallo nochmals!

    Sorry, hab den nächsten Beitrag erst jetzt gelesen. Es kommt halt auch darauf an, ob er den Baum BEWUSST ungerechtfertigt genommen hat, oder ob er dachte, dass dieser ihm gehört, da er nahe an der Grenze steht. Wenn er ihn BEWUSST GESTOHLEN hat, dann solltest du ihn zumindest darauf hinweisen dass dies nicht  nochmal vorkommen darf. evtl auch nochmals schriftlich hinweisen. Oder wie oben schon geschrieben evtl einen Anwalt beiziehen. Wenn er ihn bewusst gestohlen hat, dann stimmt eh, m. M. nach, im Nachbarschaftsverhältnis was nicht mehr.

    Es ist halt von außen schwer zu sagen, da keiner weiß wie euer Verhältnis generell ist, oder auch wie der Nachbar generell ist. Kann auch sein, dass er bewußt dich vertreiben will und auf möglichen Grundkauf spitzt oder ähnliches. Wie geschrieben, von aussen schwer einzuschätzen.

     

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