Hallo Margit,
die landwirtschaftlichen Flächen und den Wald kannst du auch weiterhin besitzen, auch wenn du die ursprünglich als Hof/Landgut genutzten Gebäude mit einen kleinen Grundstück drumherum verkauft hast.
Bei den Waldrechten kommt es darauf an, um was es sich handelt. Es könnte ein Anteil an einem Hauberg sein, oder ein Teil des Gemeindewaldes oder ein Recht, ähnlich einer Alm.
Es kommt eben auf die Gegend an, woher du bist.
Bei uns gibt es soetwas nicht.
Es muß aber irgendwo geregelt sein, woraus sich dieses Recht ergibt. Es kann die seit Menschengedenken besiedelte Hofstelle sein. Eventuell läßt sich dieses Recht vor einem Verkauf der Gebäude auf ein anderes Flurstück übertragen.
Viel Erfolg wünscht der Jens