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7. März 2022 um 20:46 Uhr #146750Sven-Mathias Bareinz Teilnehmer
Hallo! Ich bin neu hier in diesem Forum und habe eine Frage zu unserem Pachtvertrag.
Ich habe von meinem Vater ca. 32 Grundstücke geerbt auf dehnen sich unteranderem auch eine Fläche von ca. 100ha Ackerland befindet.
Das hatte er ab 2015 für 12 Jahre an eine Agrargenossenschaft GmbH verpachtet. Laut Pachtvertrag wird das Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet.
Jetzt möchte der Pächter auf einer Fläche von 200ha, wozu auch meine Fläche zählt, einen Solarpark errichten lassen und diesen ab 2025 betreiben. Ich möchte auf meiner Fläche keinen Solarpark.
Jetzt zu meiner Frage. Kann ich den Pachtvertrag außerordentlich kündigen und wenn ja mit welcher Frist, oder kann der Pächter dort ohne meine Zustimmung einen Solarpark errichten?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
7. März 2022 um 21:32 Uhr #146751Jens Reinhardt TeilnehmerHallo Sven,
Schneller geht nicht.
Es kommt darauf an, welche Formulierung im Pachtvertrag getroffen wurde hinsichtlich (notwendiger) baulicher Einrichtungen.
So eine Solaranlage bleibt ja länger in Nutzung, als die Restlaufzeit des Pachtvertrages ist.
Als “Normalbürger” würde ich denken, daß die Anlage nicht ohne die Erlaubnis des Verpächters auf dessen Grundstück errichtet werden darf.
Ob in Zeiten der Ökostromerzeugung die Solarstromproduktion als “landwirtschaftliche Nutzung” gilt, vermag ich nicht abzuschätzen.
Eine vorzeitige Kündigung, die bei unsachgemäße Nutzung möglich ist, ist aber an bestimmte (Form-)Vorschriften gebunden. Oftmals wird man den Pächter wegen Formmängeln bei der Kündigung nicht los.
Daher solltest du dir unbedingt anwaltlichen Rat holen.
Eventuell änderst du auch deine Meinung, wenn du am Ertrag der Anlage beteiligt wirst, oder ein gutes Pachtangebot (+-2000Euro/ha) mit Rückbauverpflichtung und Wiederherstellung des Ackerlandes nach Vertragsende erhälst.
(Aber nicht alle Anwälte, die auf Miet-und Pachtrecht spezialisiert sind, haben von Pachtverträgen in der Landwirtschaft Ahnung)
Grüße in die Niederlausitz?
sendet der Jens
8. März 2022 um 8:12 Uhr #146752Sven-Mathias Bareinz TeilnehmerHallo Jens,
danke für die schnelle Antwort .
Anbei füge ich mal die für mich relevanten Punkte im Pachtvertrag als Bild hinzu. Ich bin der Meinung das müsste reichen für eine Kündigung.
Oder was meinst du?
Wieso nimmst du an das ich aus der Niederlausitz komme?
Gruß Sven-Mathias!!
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8. März 2022 um 23:15 Uhr #146858Jens Reinhardt TeilnehmerHallo Sven-Mathias,
Den Punkt 4 von $ 8 habe ich gemeint. Sie müssen vorher fragen, und wenn du nicht möchtest, können sie auf deinem Land nichts bauen.
Bei einer Kündigung musst du vorher abmahnen und gleichzeitig auf eine mögliche Kündigung hinweisen. Wenn die Abmahnung nicht fruchtet, kannst du kündigen. (Denke ich)
Für Alles was nicht in deinem Pachtvertrag geregelt ist, oder aufgrund eines Formmangels nichtig ist, gilt das BGB ab $ 581
Bei $590 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__590.html ist das geregelt. Beachte aber 590a; dort kannst du scheinbar nur auf Umterlassung klagen.
Die Anderen werden einen guten Rechtsverdreher bezahlen, um deine Ansprüche abzuwehren. Deshalb empfehle ich dir dringend anwaltlichen Rat zu holen. Früher kam die Erstberatung 80 bis 100 Euro.
Auf Niederlausitz habe ich getippt, weil ich ab und zu einen Namen gugel und in der Lausitz war der einzige Ort, wo der Nachname auftaucht und auch Großbetriebe existieren. Hätte ja sein können.
Es grüßt der Jens
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