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- Dieses Thema hat 2 Teilnehmer und 3 Antworten.
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5. Februar 2024 um 10:34 Uhr #904997Marc Riechers Teilnehmer
Hallo!
Ich bräuchte Mal ein paar Tipps zu meiner aktuellen Situation.Ich lebe mit meinen Großeltern und Eltern auf einem Hof, wir halten privat 6 Pferde. Hätten aber Platz für 14 Pferde.
Wir haben einen Reitplatz und eine kleine Reithalle.
Wir würden gerne die Kosten so gering wie möglich halten.
Ich mache für mich ein bisschen Heu auf meinen Wiesen. Ein großer Kostenfaktor ist die Mistentsorgung. Ich muss etwa zweimal im Jahr 800€ zahlen, damit das weggefahren wird.
Ich habe mich erkundigt und gesehen, ich kann hier in der Nähe dem Bodenverband und Maschinenring beitreten und könnte darüber den Miststreuer selbst ausleihen und könnte es selbst wegfahren.
Dafür muss ich aber angeben, ob ich pauschalisierender oder optierender Landwirt bin. Ich bin ja momentan noch nichts von beiden.
Ergeben sich Vorteile daraus eine Landwirtschaft mit der Pferdehaltung anzumelden? Und ist damit sehr viel Aufwand verbunden?
Und würden die dann meinen “Betrieb” auch prüfen? Ich weiß nämlich nicht, ob der Umbau zum Pferdestall alles genehmigt war. Möchte da auch keine schlafenden Hunde wecken.
Vielen Dank für eure Hilfe, ich freue mich auf zahlreiche Antworten!
VG Marcus
7. Februar 2024 um 7:06 Uhr #922867Richard Wanker TeilnehmerHallo Marc,
1600€ pro Jahr erscheint mir nicht viel fürs Misten, kommt natürlich auf die Menge an. Selten ist Selbermachen tatsächlich günstiger. Wie viele Stunden würdest du fahren? Welchen Stundensatz würdest du dir selbst zahlen? Ein Traktor und ein Miststreuer kommen im Stundensatz meist deutlich über 100€ ohne Fahrer. Schaffst du den Misthaufen in 16 Stunden inkl. waschen und Wartung der Maschinen und würdest du gratis fahren?
Mist hat übrigens einen Wert und ist keine Entsorgung (falls viel Sägemehl enthalten, dann sollte man den Mist kompostieren vor einer Ausbringung, trotzdem ists ein wertvoller Rohstoff).
Pauschalierter Landwirt in Einkommen- und Umsatzsteuer ist für die meisten (Klein)betriebe die bessere Wahl. Nur bei hohem Invesitionsaufwand, oder wenn auf deinen Namen die Landwirtschaft und eine weitere selbständige Tätigkeit (zb. Gewerbebetrieb) läuft, und insgesamt die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung überschritten wird, macht die Option in die Regelbesteuerung Sinn bzw. ist dies sogar verpflichtend.
Bei der Pferdehaltung mit Einstellern ist sowieso die Frage was der Hauptzweck der Tierhaltung ist. Bei Vollauslastung deines Stalls wärst du vermutlich im Gewerbe anzusiedeln, nicht in der Landwirtschaft, da die Einnahmen von Einstellern im Vordergrund stünden.
Und würden die dann meinen “Betrieb” auch prüfen? Ich weiß nämlich nicht, ob der Umbau zum Pferdestall alles genehmigt war. Möchte da auch keine schlafenden Hunde wecken.
Solche Fragen sind immer wieder verwunderlich…. Dein Betrieb kann egal was du meldest oder nicht meldest geprüft werden von diversen Ämtern und Amtstierarzt. Wenn der Stall “nicht genehmigt war” also ein Schwarzbau sein könnte, hast du sowieso ein Problem. Nur weil du keine Landwirtschaft anmeldest, bist du nicht vom Baurecht oder Tierschutzgesetz ausgenommen!!! Nachdenken!!! Wenn deine Pferde Boxen nicht passen, solltest du diesen Umstand SCHLEUNIGST beheben. Als Landwirt hast du keine zusätzlichen Kontrollen zu befürchten, außer du gehst zusätzliche Verpflichtungen ein wie zum Beispiel biologische Wirtschaftsweise und Plfanzenschutzmittelverzicht etc.
Bitte versteh mich nicht falsch, aber Gesetze gelten für alle Bürger, nicht nur für Landwirte.
SG, Richard
- Diese Antwort wurde geändert vor 9 Monate, 3 Wochen von Richard Wanker.
7. Februar 2024 um 9:35 Uhr #924110Marc Riechers TeilnehmerHallo Marc,
1600€ pro Jahr erscheint mir nicht viel fürs Misten, kommt natürlich auf die Menge an. Selten ist Selbermachen tatsächlich günstiger. Wie viele Stunden würdest du fahren? Welchen Stundensatz würdest du dir selbst zahlen? Ein Traktor und ein Miststreuer kommen im Stundensatz meist deutlich über 100€ ohne Fahrer. Schaffst du den Misthaufen in 16 Stunden inkl. waschen und Wartung der Maschinen und würdest du gratis fahren?
Mist hat übrigens einen Wert und ist keine Entsorgung (falls viel Sägemehl enthalten, dann sollte man den Mist kompostieren vor einer Ausbringung, trotzdem ists ein wertvoller Rohstoff).
Pauschalierter Landwirt in Einkommen- und Umsatzsteuer ist für die meisten (Klein)betriebe die bessere Wahl. Nur bei hohem Invesitionsaufwand, oder wenn auf deinen Namen die Landwirtschaft und eine weitere selbständige Tätigkeit (zb. Gewerbebetrieb) läuft, und insgesamt die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung überschritten wird, macht die Option in die Regelbesteuerung Sinn bzw. ist dies sogar verpflichtend.
Bei der Pferdehaltung mit Einstellern ist sowieso die Frage was der Hauptzweck der Tierhaltung ist. Bei Vollauslastung deines Stalls wärst du vermutlich im Gewerbe anzusiedeln, nicht in der Landwirtschaft, da die Einnahmen von Einstellern im Vordergrund stünden.
Und würden die dann meinen “Betrieb” auch prüfen? Ich weiß nämlich nicht, ob der Umbau zum Pferdestall alles genehmigt war. Möchte da auch keine schlafenden Hunde wecken.
Solche Fragen sind immer wieder verwunderlich…. Dein Betrieb kann egal was du meldest oder nicht meldest geprüft werden von diversen Ämtern und Amtstierarzt. Wenn der Stall “nicht genehmigt war” also ein Schwarzbau sein könnte, hast du sowieso ein Problem. Nur weil du keine Landwirtschaft anmeldest, bist du nicht vom Baurecht oder Tierschutzgesetz ausgenommen!!! Nachdenken!!! Wenn deine Pferde Boxen nicht passen, solltest du diesen Umstand SCHLEUNIGST beheben. Als Landwirt hast du keine zusätzlichen Kontrollen zu befürchten, außer du gehst zusätzliche Verpflichtungen ein wie zum Beispiel biologische Wirtschaftsweise und Plfanzenschutzmittelverzicht etc.
Bitte versteh mich nicht falsch, aber Gesetze gelten für alle Bürger, nicht nur für Landwirte.
SG, Richard
- Diese Antwort wurde geändert vor 9 Monate, 3 Wochen von Marc Riechers.
Ich bin mit dem Zitieren hier noch nicht so vertraut.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort!
Wir haben den Hof gekauft, und damals waren es viele Kuh und Schweineställe.
Wir haben, ohne etwas an der Bausubstanz zu ändern, lediglich die Schweine- und Kuhställe umgebaut zu Pferdeboxen. Die Pferdeboxen sind größer als normal und damit wird es auch keine Probleme geben.
Nur die “Nutzungsänderung” hatten wir halt nicht angegeben.
Ein anderer Teil war ein offener Teil und ein Teil alter Stall. Alles unter einem Dach. Wir haben eine Mauer entfernt und so die Fläche als kleine Longierhalle umfunktioniert. Natürlich privat die Statik prüfen lassen.
Zu dem Thema, ob Gewerbe oder Landwirtschaft ist dann halt die Frage, mache ja einen Teil meines Heu selbst und habe ja auch zwei Traktoren.
Habe gelesen: “Eine Pensionspferdehaltung wird nur dann als landwirtschaftlich eingestuft, wenn eine eigene Futtergrundlage vorliegt. Letztere liegt vor, wenn mindestens 0,35 Hektar Land je Pferdestellplatz (gängige Praxis deutschlandweit, mehrfach gerichtlich bestätigt) bewirtschaftet werden. Dabei darf Eigenland mit Pachtland kombiniert werden.”
Diese Vorgabe würde ich erfüllen.
Außerdem wäre es auf längere Zeit eh geplant, noch weiteres Land dazuzukaufen.
Wie würde es funktionieren, wenn ich jetzt eine Landwirtschaft anmelden wollte.
Für mich würde ja der pauschalisierender Landwirt passen, denke nicht, dass ich auch in Zukunft mit den Einnahmen der Einstaller über die Grenzen hinaus gehe.
Landwirtschaft und der Hof Zuhause sollen eh nur ein kleines privates Hobby bleiben und die Einnahmen dazu genutzt werden, die Ausgaben des Hofes klein zu halten.
Ich reite ja auch selber und bin froh, wenn meine Ausgaben für meine eigenen Pferde vielleicht irgendwann durch die Gewinne von Einstallern gedeckt werden können.
VG!
7. Februar 2024 um 17:01 Uhr #928462Richard Wanker TeilnehmerPferdeboxen sind geregelt nach der 1. Tierhaltungsverordnung (Anhang des Tierschutzgesetzes). Hier sind alle Werte übersichtlich zusammengefasst: https://oekl-bauen.at/cms/baumasse/pferdestall/gesamtuebersicht.php
Ob die Nutzungsänderung ein Problem ist, kann dir nur die zuständige Baubehörde beantworten. Sollte vom Altbestand kein Baubescheid mehr vorliegen, wo eventuell eine Nutzung geregelt war, dürften deine Änderungen kein Problem darstellen.
Die Abgrenzung zum Gewerbe hast du eh gefunden, da muss man etwas aufpassen. Wobei tatsächlich Probleme treten meist bei großen Pferde Einstellern mit überwiegend Futterzukauf auf. Das fällt dann ins Gewerbe.
Bleibt noch die Sozialversicherung, die wollen auch ihren Teil des Kuchens. Für ein paar eigene Pferde könnte man das vielleicht noch umgehen, bei Einstellern die auch bezahlen empfehle ich jedenfalls den Gang zur SVS. Auch das hat wieder gar nichts damit zu tun ob man eine Landwirtschaft meldet oder nicht, die Versicherungspflicht entsteht ab klar definierten Grenzen (in Ö ab 1500€ Einheitswert). Schlicht die Landwirtschaft nicht zu melden schützt nicht, sondern kann zu einer gehörigen Nachzahlung inkl. Strafen führen.
In Österreich macht man die Anmeldung einer Landwirtschaft am besten bei der nächsten Bezirkslandwirtschaftskammer. Dort erhältst du eine LFBIS-Betriebsnummer. Für Deutschland kann ich dir das landtreff.de Forum empfehlen.
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