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Tauben fressen Saat

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    Harald Sundermann Teilnehmer

    Hallo ihr lieben Kollegen,

    ich mach es ganz kurz direkt angrenzend an meinen Acker sind freistehende Wohnhäuser. Eines davon hat Tauben im Garten in einer großen Voliere sie bewegen sich aber auch frei und sind in der Nähe des Hauses. Nun musste ich bemerken das in diesem Jahr meine Saat quasi verschwunden ist ein Nachbar zeigte mir ein Bild auf dem Tauben auf meinem Acker zu sehen waren. Meine Vermutung ist das die Tauben des Nachbarn ggf meine Ssat gefressen haben könnten und dadurch meine Ernte beeinträchtigt ist.

    Meine Frage an euch was kann ich tun? Wie kann ich ggf rechtlich dagegen vorgehen? Hattet ihr schon solche Fälle?

    Ich freu mich über Antworten und Tipps.

     

    Viele Grüße

    Harald

    #1830431
    Eva Gröblbauer Moderator

    Hallo,

    hier wäre die Rechtslage aus Österreich:

    Schäden an Ackerbaukulturen durch (Wild)Vögel passieren immer wieder und sind als Ärgernis bekannt. Jagd- und Wildschäden sind bei den Jagdausübungsberechtigten zu melden bzw. bei diesen Entschädigungen dafür einzufordern (ACHTUNG: diese Materie ist Ländersache und wird in den Ländern teils unterschiedlich gehandhabt)

    Bei geschützten Wildtieren kann dann die Behörde (BH, Magistrat) eine Ausnahme zu den Schonzeiten mit bestimmten Abschusszahlen (z.B. Saatkrähen etc.) mittels Verordnung vorschreiben.

    Im angefragten Fall handelt es sich um Tauben: hier ist die Frage, ob es sich bei den in der Voliere privat gehaltenen Tiere um Haus-/Stadt- oder Wildtauben handelt, unerheblich. Es besteht im ggst. Fall ein Unterlassungsanspruch (dass der Nachbar seine Vögel nicht freilässt) als auch ein Schadenersatzanspruch. Dieser ist auch durchsetzbar, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die eindeutig zuordenbaren Tauben die Saat auch gepickt haben (z.B. durch Foto, Handyvideos, Augenzeugen).

    Wir raten Kontakt mit der örtlichen Jägerschaft aufzunehmen und den Wildschaden zu melden. Allenfalls ist auch eine Entschädigung denkbar, wenn es sich um bejagbare Wildtiere handelt.

    Liebe Grüße
    Eva Gröblbauer, LANDWIRT Redaktion

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