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Schlagwörter: Traktorverkauf
- Dieses Thema hat 3 Teilnehmer und 4 Antworten.
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13. Januar 2022 um 10:34 Uhr #144337MAX13osf Bauer Teilnehmer
Hallo ich hätte eine Frage und hoffe, dass mir jmd weiterhelfen kann.
Meine Mutter war pauschalierte Landwirtin und seit ca 2 Jahren in Pension und möchte nun zwei Traktoren verkaufen. Jeder Traktor würde mit mehr als 20.000 verkauft werden. Nun meine Frage .. darf sie eine Ust in Rechnung stellen? Muss sie das dem Finanzamt melden? Ist das in der Steuererklärung zu berücksichtigen wenn ja wo? Ist es besser, wenn die Traktoren aufgeteilt werden, sprich dass heuer ein Traktor verkauft wird und erst im nächsten Jahr der zweite?
13. Januar 2022 um 18:27 Uhr #144362Jens Reinhardt TeilnehmerHallo Tina,
Ich bin kein Steuerberater, aber vom Gefühl her würde ich sagen, daß ihr beim Traktorverkauf keine Mehrwertsteuer erheben braucht/dürft, denn MwST dürfen nur Firmen erheben und deine Mutter hat ihren Betrieb ja eingestellt. Das kann ein Vorteil sein, falls der Käufer ein pauschalierender Landwirt oder ein Hobbylandwirt ist. Diese würden die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, ohne sie vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Der Traktor wäre in ihrem Fall teurer.
Vermutlich hat deine Mutter bei Einstellung ihres Betriebes die Traktoren zum Buchwert übernommen und entsprechend versteuert. Der Verkauf wäre dann ein Privatgeschäft.
Bei der Einkommensteuer wirst du gefragt, ob du Nebeneinnahmen über 256/600 ??Euro hattest. (Z.B. privater Autohandel, Holzbildhauerarbeiten, Aktiengewinne innerhalb von 12 Monaten, gelegentliche Vermietung Autoanhänger, sonstiges). In der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) musst du deinen Gewinn (die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert) eintragen.
Spekulationsgewinne sind bei Grundstücken nach 10 Jahren und bei z.B. Aktien nach 1 Jahr steuerfrei. Wenn du Glück hast, fällt dein Traktorverkauf hierunter. Eine Nachfrage beim Steuerberater ist in dieser Frage hilfreich. Alles nur vermutlich.
Es grüßt der Jens
13. Januar 2022 um 22:26 Uhr #144364MAX13osf Bauer TeilnehmerVielen Dank Jens für deine Infos 🙂
20. Januar 2022 um 16:50 Uhr #144604Josef Jugovits TeilnehmerHallo!
Ich würde auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Meiner Meinung nach darf deine Mutter sehr wohl die Ust mit 13% ausweisen, da sie ja UST pauschaliert war und auch keine UST. beim Kauf rückerstattet bekommen hat. Wenn der Käufer Regelbesteuert ist, D.H.: er kann sich die USt zurückholen ist es auf jeden Fall verkaufsfördernd da der Traktor für den Käufer ja um 13% billiger wird.
Ob sie die Einnahmen versteuern muss, weiß ich allerdings nicht, würde aber sagen nein, da es sich um Betriebsvermögen handelt und dieser Betrieb ja seine Steuern pauschaliert bezahlt hat.
21. Januar 2022 um 13:22 Uhr #144632Jens Reinhardt TeilnehmerHallo Josef,
Da haben wir scheinbar gegensätzliche Ansichten.
Gut, beim Steuerberater stimmen wir überein.
Aber bei der UST habe ich Bedenken. Der Betrieb existiert scheinbar nicht mehr. Die Mutter ist in Pension. Sonst stände dort: ” Ich habe den Betrieb vor 2 Jahren übernommen” oder so ähnlich. Und ohne Firma kannst du keine Steuer erheben.
Die bezahlte MWSt. wurde damals als Kaufpreis anteilig mit abgeschrieben.
Wenn der Käufer Regelbesteuert ist, ist es egal, ob 13% Steuer draufgeschlagen werden, da für ihn die Steuer nur ein durchlaufender Posten ist.
Ich wäre dafür, den pauschal besteuerten Landwirt profitieren zu lassen, indem keine Steuer draufgeschlagen wird und er diese Steuer nicht bezahlen muß.
Da scheint wirklich nur der Steuerberater zu helfen.
Es hängt eben davon ab, ob der Betrieb noch existiert, oder ob er eingestellt wurde.
Es grüßt der Jens
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