Was mich beschäftigt?
Wir haben einen Rindermastbetrieb ( Schirnhofer Alm Ochsen) und brennen Schnaps und machen nebenbei verschiedene Liköre.
Da kommt der Lebensmittelinspektor und nimmt Proben mit. 8 Proben…. mal je 4 Flaschen…je 2 nimmt er mit und weitere 2 bleiben versiegelt bei uns als Vergleichsproben. Nach 7 Monaten kommen die RSB Briefe mit insgesamt ca. 1400€ Strafe. Kein einziges Produkt war fehlerhaft! Beim Nussliör muss Walnußlikör draufstehen… Auf den diversen Etiketten darf nicht mit ..vol% sondern es muss mit.. % vol bezeichnet werden. Der Alkoholgehalt muss exakt angegeben werden mit einen Toleranz von + – 0,3%vol und +- 02%vol Ablesegenauigkeit. Kein Problem bim Alkoholmessen mit der Schnapsspindel bei Bränden. Aber bei den Likören! Der Alkoholgehalt lässt sich da nur labormäsig mit Destillationsgeräten und sorgfältigster Arbeit feststellen. Abweichung von ab 0,1%vol über oder unter die Toleranz werden mit fast 500€ pro beanstandeter Probe bestraft! Auch wenn darüber!!! Und das bei einem gesamt Schnaps und Likörumsatz von gesamt kaum mehr als 4.000€!
Unterschrieben vom Landeshauptmann bzw. der Landeshauptfrau!