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5. Februar 2023 um 21:56 Uhr #330440Anton Maier Teilnehmer
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei ein Grundstück von einem Verwandten zu übernehmen (Schenkung). Auf dem Grundstück steht auch ein Gebäude. Nun ist im Kataster noch ein Weg eingezeichnet, welcher dort vor ca. 50 Jahren gewesen ist, aber heute in keiner Weise mehr existiert. Ich plane dort ein Bauvorhaben und der Weg geht nun über das Baugrundstück. Die Gemeinde verlangt von mir ein formloses Schreiben, dass dieser Weg aufgelassen werden soll. Dies muss dann scheinbar über einen Gemeinderatsbeschluss wirksam gemacht werden.
Erste Frage: Hatte jemand schon einmal eine solche oder ähnliche Situation?
Zweite Frage: Hat dazu jemand eine passende Vorlage?6. Februar 2023 um 9:28 Uhr #330653svoboda 12 TeilnehmerHallo!
1. Ist der Weg evtl öffentliches Gut? Denn dann muss es umgewidmet werden und dazu braucht es einen GR-beschluß. Kann auch sein, das dann evtl Kosten anfallen für “Rückkauf” und Umwidmung.
2. Oder ist ein Servitut drauf (Fahrtrecht oder sonstiges)
3. Ist es im Grundbuch noch im Besitz des Verwandten, dann muss er vermutlich das Schreiben aufsetzen.
Sollte nichts der oberen Punkte zutreffen und der Weg die selbe Widmung haben, als der ganze Grund ist es mir nicht verständlich warum man dazu überhaupt was braucht. Könnte auch sein, das die Gemeinde die Parzellen vereinen will. Das würde aber im Zuge des Bauvorhaben (sofern eine Baubewilligung nötig ist) miteinander gehen.
“Sehr geehrter Gemeinderat
Aufgrund eines Bauvorhaben bitte ich sie den Weg (Gemeindenummer und Parzellennummer lt Kataster) aufzulassen.
mit freundlich Grüßen Hr. Vorname Nachname”
so oder ähnlich. Kommt halt auch darauf an, für was die Gemeinde das genau braucht (obere Punkte).
mfg
6. Februar 2023 um 21:54 Uhr #331180Anton Maier TeilnehmerIch gehe davon aus, dass es öffentliches Gut ist. Jedenfalls ist die Nummer im Kataster nicht am Grundbuchauszug von meinem Verwandten drauf. Aber wie gesagt, der Weg existiert nur im Kataster, real ist da nur noch Wiese. Servitut ist keines drauf.
Kann ich irgendwo im GIS ablesen, ob es ein öffentlicher Weg ist?
7. Februar 2023 um 9:59 Uhr #332144svoboda 12 TeilnehmerOk. Wenn es im Grundbuch deines Verwandten nicht drauf ist, gehört es wen anderen, höchstwahrscheinlich der Gemeinde (sonst könnten sie nicht sagen, dass sie einen GR-Beschluss brauchen). Auf öffentlichen Gut (bzw fremden Grund) darfst du nicht bauen. Das öffentliche Gut muss dir überschrieben werden (vermutlich verkauft werden) und umgewidmet werden als Bauland (geht mit der Baubewilligung normal mit). Bei uns genügt normal ein formloses Schreiben für den Gemeinderat. Verkauft wird es meistens bei uns nach normalen/etwas günstigeren Preis. In deinen Fall vermutlich Grünlandpreis, in unserer Gegend ca 1,5€/m2. wir hatten schon mal einen verwachsenen Weg mit Stauden 0,5€/m2. Ist nicht wirklich der Rede wert. Da ist das Umwidmen/ evtl Vermessen und Grundbucheintragung teurer, die, bei uns, der Antragsteller übernehmen muss.
Glaub ich nicht, das man das wo ablesen kann. Aber im Grundbuchsauszug (kann jeder anfordern) müsste es glaub ich drinnen stehen und auf der Gemeinde liegt er zur Einsichtnahme auf, soweit ich weiß. Einfach alles mit der Gemeinde besprechen. lg
7. Februar 2023 um 22:42 Uhr #333026Anton Maier TeilnehmerOk, dann hake ich da nochmal im Detail nach. Von irgendwas zahlen war da keine Rede. Aber danke für die Erläuterungen, das hat mir schon weitergeholfen.
9. Februar 2023 um 9:45 Uhr #344764svoboda 12 TeilnehmerBei uns ist es halt so, wenn jemand ein öffentliches Gut übernimmt hat er eine Kleinigkeit zu zahlen. Das macht jede Gemeinde anders.
Kannst dich gerne wieder melden, mich würde es eh interessieren, um was es genau geht.
9. Februar 2023 um 17:11 Uhr #345948Robert Hirlander TeilnehmerAlso das vermessen des Weges wirst Du zahlen müssen und noch die m2 des Weges.
9. Februar 2023 um 20:42 Uhr #345970Anton Maier TeilnehmerAlso, folgende Rückmeldung, nachdem ich nochmal die Sinnhaftigkeit bei der Gemeinde hinterfragt habe: Der Weg gehört der Gemeinde. Dadurch dass er jetzt über meinen künftigen Baugrund geht, wollten sie von mir einen Antrag auf Auflösung haben.
Bei mir ist es aber so, dass eine Umwidmung von Freiland zu Bauland stattfindet. Ich habe bemerkt, dass der Raumplaner im Änderungsantrag sowieso schon die Weganpassung mit drin hatte und diese eben auch vom Gemeinderat bestätigt wird. Nachdem ich die Gemeinde darauf hingewiesen habe, kamen sie zur Einsicht, dass weiter nichts von mir benötigt wird.
Vermessen muss ich trotzdem, das stimmt. Und das muss ich klarerweise selber zahlen, sonst nichts.
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