Katrin MAHLKOW-NERGE

 
GAP-Förderverwaltung

Erleichterte AMA-Meldeerfordernisse nach dem Hochwasser

Können durch „höhere Gewalt“ einzelne GAP-Förderverpflichtungen nicht mehr umgesetzt werden, müssen dies die Landwirte der AMA melden. Das Landwirtschaftsministerium hat nun die Ausnahmen davon sowie Anbauerleichterungen bekannt gegeben.

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