Vermeidbare Lebensmittelabfälle machen 14,5 % der Masse des Restmülls in Österreich aus. Das entspricht 43 kg pro Haushalt im Jahr beziehungsweise 18,9 kg pro Kopf. “Der Anteil der vermeidbaren Lebensmittelabfälle ist in den vergangenen zehn Jahren tendenziell größer geworden”, sagt Gudrun Obersteiner, stellvertretende Institutsleiterin der BOKU.
Vor allem Obst und Gemüse (27 %), Brot (16 %), Milchprodukte/Eier/Käse (12 %) sowie Fleisch/Wurst/Fisch (11 %) landen im Müll. Reis und Nudeln werden zumeist erst nach ihrer Zubereitung weggeworfen. Insgesamt erweist sich der Umgang mit bereits fertig zubereiteten Speisen als problematisch: Einerseits gaben die Konsumenten an, dass ihnen die Zeit und Ideen für eine weitere Verwendung fehlen, als zweites Motiv wurde genannt, dass man “keine Lust” habe, mehrmals dasselbe zu essen. Obersteiner: “Wir sind gewohnt, mehrere Sorten Schinken und Wurst im Kühlschrank zu haben und unterschiedliche Obstsorten in der Obstschale.” Worauf man weniger Appetit hat, landet oft in der Mülltonne.
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Falsche Lagerung verkürzt die Haltbarkeit
Doch auch die Art der Aufbewahrung kann zu Lebensmittelabfällen beitragen. Viele Obst- und Gemüsesorten würden von einer kühleren und dunklen Lagerung profitieren. Zumeist ist den Konsumenten jedoch nicht bewusst, dass Obst und Gemüse bereits zuvor im Handel sehr kühl (3 bis 8 °C) gelagert werden. Für Äpfel und Birnen wird zum Beispiel eine Lagerung im Bereich von 1 bis 10 °C empfohlen. Daher sind die optimalen Lagerorte der Kühlschrank oder der Keller.
Mindestens haltbar bis
Auch das auf den Verpackungen angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum führt immer wieder zu Missverständnissen und verleitet Konsumenten dazu, noch genießbare Lebensmittel wegzuwerfen. Tatsächlich sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum jedoch nichts über die Genießbarkeit eines Produkts aus, sondern ist lediglich eine Garantie des Herstellers für gewisse Produkteigenschaften wie zum Beispiel die Cremigkeit eines Joghurts. Viele Produkte sind daher auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums einwandfrei genießbar. Hier sollte man sich auf seine Sinne verlassen und “schauen, schmecken und riechen”, bevor man sich für unnötiges Wegwerfen entscheidet, schlägt Obersteiner vor. Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ist das Verbrauchsdatum für sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie frisches Fleisch, frischen Fisch und Rohmilch vorgeschrieben.
Aktuell sieht Obersteiner die Chance, unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden. “Jetzt sollten viele ausreichend Zeit haben, auch Reste zu verkochen und insgesamt darauf zu achten, weniger Lebensmittelabfall zu produzieren”, so Obersteiner.
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