Naturgipskorn S20 enthält 20 Prozent Sulfatschwefel und ist daher sehr effizient im Einsatz. Wie bereits erwähnt, wird es von der Pflanze direkt aufgenommen und wirkt rasch und kontinuierlich über einen längeren Zeitraum. Aufgrund des optimierten Herstellungsprozesses hat Naturgispkorn S20 einen 25 Prozent höheren Schwefelgehalt als das Vorgängerprodukt. Das bedeutet geringere Ausbringungskosten und -mengen für eine optimale Schwefelversorgung aller Kulturen. Da es sich um ein österreichisches Produkt handelt, sind die Transportkosten gering – kurze Transportwege und der höhere Sulfatschwefelgehalt wirken sich zudem positiv auf den CO2 Ausstoß aus.
Schwefel für optimale Versorgung
Schwefelbedürftige Kulturen wie Raps, Kürbis Getreide, Grünland, usw. können mit relativ geringen Ausbringungsmengen versorgt werden. Sulfatschwefel (SO4) ist für den Eiweiß- und Ölgehalt von Pflanzen verantwortlich. Eine ausreichende Gabe von Sulfatschwefel, steigert den Rohproteingehalt der Pflanzen. Auch die Ausnutzung von Stickstoff wird verbessert. Wenn ein Pflanzenbestand 10 kg Stickstoff aufnehmen will, wird dazu 1 kg Sulfatschwefel benötigt. Kleearten benötigen für die Stickstoffbindung Schwefel.
Verbesserte Löslichkeit und Streueigenschaften
Das neue Produkt wurde hinsichtlich der Löslichkeit verbessert und weist gleichzeitig eine höhere Druckfestigkeit beim Einzelkorn auf. Das bringt bessere Streueigenschaften und ein optimales Streubild mit sich.
GLÖZ-6 – durch Bodenbedeckung neue Kalkungsmöglichkeit
Laut der neuen GLÖZ-6-Vorgabe gilt ab heuer eine Mindestbodenbedeckung für Acker- und Dauerkulturflächen im Zeitraum von 1. November bis 15. Februar. Dabei müssen 80% der Ackerflächen und 50% der Dauerkulturflächen bedeckt sein. Als bedeckt gelten Flächen die begrünt sind bzw. Flächen auf denen bereits eine Hauptkultur angebaut wurde. Auch am Feld belassene Ernterückstände und mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung gelten als Mindestbodenbedeckung.
Wie wird die Fläche für die Mindestbodenbedeckung ermittelt?
Grundlage für die Berechnung der Mindestbodenbedeckung ist der aktuelle Mehrfachantrag. Dort sind alle Ackerflächen angeführt. Von den gesamten Ackerflächen dürfen vor der Ermittlung noch abgezogen werden:
- Flächen mit Feldgemüse
- sonstige Ackerflächen
- GLÖZ-Landschaftselemente
Das Ergebnis ergibt dann die Basisfläche für GLÖZ-6. Von dieser Basisfläche ausgehend, werden dann die 80 % berechnet. Von der errechneten Basisfläche dürfen wiederum Ausnahmekulturen (Zuckerrübe, Kartoffel, Ölkürbis usw.) abgezogen werden. Geflügel- und Schweinebetriebe dürfen schwere Böden von der Basisfläche abziehen, wenn sie weniger als 40 ha Acker bewirtschaften, aber mehr als 30 % Mais in der Fruchtfolge haben. Es muss jedoch eine Mindestbodenbedeckung von 55% der Flächen eines Betriebes gewährleistet sein.
Welche Möglichkeiten bietet die Begrünungskalkung?
Aufgrund der neuen GLÖZ-6 Regelung mit der Mindestbodenbedeckung, ergibt sich eine gute Möglichkeit zur Kalkung, die sogenannte Begrünungskalkung. Lässt die Witterung bzw. die Befahrbarkeit der Flächen eine Kalkung vor dem Anbau der Begrünung nicht mehr zu, so kann der Kalk im Anschluss noch auf die stehende Begrünung ausgebracht werden. Je nachdem, welche Begrünungsvariante gewählt wurde, ergibt sich die neue Möglichkeit, im Herbst bzw. Winter auf die Begrünung zu kalken.
Der Anbau von Begrünungen und die Kalkung ergänzen sich ganz hervorragend, wenn es um die Verbesserung der Bodenstruktur und die Erhöhung der Nährstoffverfügbarkeit geht. Gemeinsam fördern sie die Ausbildung stabiler Ton-Humus-Komplexe und verbessern damit die Struktur des Bodens. Beim Einsatz von kohlensauren Kalken ist unbedingt auf die Feinheit des Produktes zu achten. Kohlensaure Kalke mit Sulfatschwefel sollten erst ab Mitte Februar mit beginnendem Pflanzenwachstum ausgebracht werden. Granulate und Kalke mit Phosphor können auch im Winter problemlos ausgebracht werden.
Brannt- und Mischkalk werden bei Strukturproblemen eingesetzt. Verschlämmung und Erosion werden dadurch reduziert und das Niederschlagswasser vom Boden besser aufgenommen und gespeichert. Außerdem wird eine Hygienisierung des Bodens erreicht. Der Einsatz von Brannt- oder Mischkalk sollte erst kurz vor der Einarbeitung der Begrünung mit Grubber oder Scheibenegge erfolgen. Hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden, welche Begrünungsvariante gewählt wurde und ab wann ein Umbruch zulässig ist!
Vorteile der Begrünungskalkung nutzen
Durch den Anbau von Begrünungen in Kombination mit einer Kalkung ergeben sich viele Vorteile. So kann bspw. eine qualitative Erhaltung oder Verbesserung des Bodenzustandes und der Bodenfruchtbarkeit erreicht werden. Die Flächen sind im Herbst bzw. Winter meist gut befahrbar. Zudem ist das Risiko von Bodenverdichtungen in diesem Zeitraum relativ gering. Auf vielen Betrieben ist es so, dass im Herbst und Winter geringere Arbeitsspitzen gegeben sind. In dieser Zeit kann dann eine Kalkung ohne zeitlichen Druck durchgeführt werden. Auch versäumte Kalkungen lassen sich in dieser Zeit nachholen. Wie schon erwähnt wird aus der Kombination aus Begrünung und Kalkung eine optimale Strukturerhaltung bzw. Verbesserung erreicht. Der Kalk bleibt dabei in der oberen Bodenschicht und wird nicht durch Pflugarbeit „eingegraben“. Es wird eine bessere Bodendurchlüftung und Wasserspeicherung erreicht. Leguminosen profitieren vom höheren pH-Wert und sind dadurch in der Lage mehr Stickstoff im Boden zu mobilisieren.
Infos: www.bodenkalk.at, Tel.: +43 (0)316 715479