Herr L., ein österreichischer Bergbauer, der sich bemüht seinen Betrieb auch unter schwierigen Bedingungen korrekt zu bewirtschaften schreibt mir:
„Im Jahr 2011 wurde von der AMA/Agrarmarkt Austria) eine Flächenkontrolle durchgeführt, in der vom Prüfer nur geringfügige Abweichungen festgestellt wurden.
Im Jahr 2016 wurde unser Betrieb bereits für eine neuerliche Prüfung ausgewählt, bei der uns in der Nachbesprechung mit dem Prüfer erklärt wurde, dass sich abgesehen von den Umbauarbeiten durch die Wildbachverbauung zur Errichtung eines Murenbrechers an den Flächen nichts ändert und die Abweichungen abermals als „gering“ einzustufen sind. Bei den letzten Mitteilungen der AMA mussten wir jedoch mit Entsetzen feststellen, dass sich die Abweichungen auf knapp über 3 % belaufen und daher Sanktionen zum Tragen kommen.
Aus meiner Sicht ist diese Abweichung ungerechtfertigt, denn es kann sich in den Jahren 2012 bis 2016 an den Flächen nicht so viel ändern da wir stets bemüht sind diese offen zu halten.
Es hat den Anschein, dass einfach jeder Prüfer Abweichungen feststellen muss, um sich zu rechtfertigen und zu finanzieren!
Ich halte Sanktionen bis zum Jahr 2012 zurück als ungerechtfertigt, da wir schon 2011 geprüft wurden.
Weiters ist für mich die Auswahl der zu prüfenden Betriebe zu hinterfragen, da wir schon zum sechsten Mal für eine Flächenprüfung ausgewählt wurden, andere Betriebe im Bezirk noch keiner Prüfung unterzogen wurden.“
AMA berechnet noch einmal
Die Agrarmarkt Austria (AMA) gibt mir dazu folgende Antwort:
„Die EU schreibt Mindestkontrollsätze vor. Grundsätzlich müssen 5 % der Antragsteller jährlich vor Ort auf die Einhaltung aller prämienrelevanten Vorgaben von der AMA überprüft werden. Grundlage für die Kontrollen im Bereich der „Flächen“ bildet der Mehrfachantrag, über den im Wesentlichen die CC-Grundstandards sowie bei den ÖPUL-Teilnehmern die Einhaltung der ÖPUL-Auflagen überprüft wird. Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt. Dies kann daran liegen, dass derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren der Ersten und Zweiten Säule sowie der CCÜberprüfung enthalten ist. Außerdem können mehrere Kontrollbesuche erforderlich sein, wenn nicht alle Auflagen zum selben Zeitpunkt kontrollierbar sind oder eine Nachkontrolle im Herbst erforderlich ist. Die Schwerpunkte liegen dabei bei der Überprüfung der Flächen, der betrieblichen Unterlagen sowie der Prüfung der betrieblichen Auflagen. Die Flächen werden entweder satellitenunterstützend mittels „GPS“ oder mittels „Laser unter Zuhilfenahme der Hofkarte“ vermessen.
Nach Rücksprache mit den Prüfern und der nochmaligen Prüfung aller Unterlagen kommt es beim oben beschriebenen Betrieb L. zu einer neuen Berechnung für die Antragsjahre 2012–2014. Es ist davon auszugehen, dass es voraussichtlich zu einer Reduktion der ausgesprochenen Rückforderungen kommt. Die genauen Ergebnisse werden dem Betriebsführer im Zuge der nächsten Berechnungen mittels neuer Mitteilung übermittelt.“
Jetzt wird also von der AMA doch noch einmal überprüft und nachgerechnet. Trotzdem bleibt die Frage, warum es immer erst den Anstoß von außen braucht, damit eine nochmalige Berechnung der ausgesprochenen Sanktionen stattfindet? Ein transparentes Unternehmen wie die AMA hat gegenüber den Landwirten verständliche Erklärungen abzugeben und nachvollziehbare Berechnungen zu liefern. Nicht jeder Grenzfall bedarf sofort einer Bestrafung. Auch für die AMA als Prüfungsbehörde hat der Rechtsgrundsatz, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu gelten.
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hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 316/821636-167, Fax: DW 151
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