Das LANDWIRT Versicherungsangebot für Sie und Ihre Familie.
Obwohl Landwirte zu den Berufsgruppen gehören, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, gehört die private Unfallversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die man abschließen sollte. Besonders als Landwirt ist man stets größeren Gefahren ausgesetzt, doch die gesetzliche Unfallversicherung weist erhebliche Lücken im Versicherungsschutz auf, die sich nur durch private Versicherungen abdecken lassen. Die LANDWIRT Unfallversicherung zahlt sich aus diesem Grund für jeden aus!
Versicherung mit verbesserten Leistungen:
Da es natürlich wichtig ist, die gesamte am bäuerlichen Betrieb mitarbeitende Familie abzusichern, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Familienmitglieder mitzuversichern. D.h. jedes einzelne Familienmitglied kann zwischen einer der drei Versicherungsvarianten wählen und die jeweilige Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Dieses einzigartige Produkt bietet Ihnen Leistungen, die keine gesetzliche Unfallversicherung abdeckt!
Bezugsrecht bei bleibender Invalidität: die versicherte Person; Bezugsrecht bei Unfalltod: Ehepartner oder Lebensgefährtin, im Vorsterbefall: die gesetzlichen Erben; Leistung Hubschrauberrettung sofern nicht von einer anderen Versicherung abgedeckt, bei Schmerzensgeldanspruch: die versicherten Personen
Weitere Informationen zu den allgemeinen Bedingung für die Unfallversicherung (AUVB 2005) können Sie hier nachlesen!
wichtige Hinweise:
- Der Versicherungsschutz gilt ab dem darauffolgenden Tag der Einzahlung für ein Kalenderjahr.
- Die Versicherungsprämie ist eine Kalenderjahresprämie und deshalb unabhängig vom Beitrittsdatum, je nach Variante gleich hoch.
- Die Unfallversicherung kann jährlich bis 30.11. schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Versicherungsdauer durch die vorgeschriebene Einzahlung der Prämie jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.
- Grundsätzlich kann jede Person, die zur Familie des Abonnenten gehört oder mit ihm im Familienverbund lebt, diese Versicherung abschließen. Es reicht dazu die Einzahlung der Prämie der Versicherungsvariante pro versicherter Person.
- Die Versicherungsnehmer erhalten keine Polizze. Die Einzahlungsbestätigung bzw. die Auftragsbestätigung bei Onlineüberweisungen unbedingt aufbewahren. Diese dient als Nachweis für die Anspruchsberechtigung.
Häufig gestellte Fragen
Eine Versicherung kann sehr komplex sein. Nicht umsonst gibt es des Öfteren einmal eine Frage dazu. Finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft. Die Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakt.
noch keine Versicherung
Momentan habe ich keine private Unfallversicherung. Reicht die LANDWIRT Unfallversicherung für mich aus?
Antwort:
Bei jeder Art einer Versicherung – egal ob Sparform, Krankenversicherung oder ähnlichen – ist es auch bei Personenunfallversicherungen wichtig das gesamte Versicherungskonzept in Betracht zu ziehen. Die LANDWIRT Unfallversicherung wurde speziell dazu entwickelt um eine Ergänzung zu bereits bestehenden Versicherungen zu sein, als Ergänzung dazu wo andere Versicherungen nicht mehr zahlen oder vergleichbare Leistungen zu teuer sind. Daher beschränkt sich dieses Modell auf diese 4 angegebenen Leistungen zu einer günstigen Prämie in 3 verschiedenen Versicherungsvarianten. Eine Investition in Ihre Gesundheit, die sich immer bezahlt macht.
eine oder mehrere Personen versichern
Ich möchte die LANDWIRT Unfallversicherung für mich nutzen. Wie kann ich diese abschließen? Kann ich auch meine ganze Familie mitversichern und gelten für sie die gleichen Leistungen? Wie gehe ich hier am besten vor?
Antwort:
Grundsätzlich kann jede Person, die zur Familie des Abonnenten gehört oder mit ihm im Familienverbund lebt, diese Versicherung abschließen. Da es sich um eine personenbezogene Unfallversicherung handelt, ist die jeweilig versicherte Person inkl. Geburtsdatum anzugeben und die dementsprechende Prämie pro Person zu entrichten. Im Falle mehrerer Personen mit verschiedenen Versicherungsvarianten ist es besonders wichtig, dass genau ersichtlich ist welche Person welche Variante in Anspruch nimmt. Verwenden Sie hierzu am besten unser Antragsformular.
Versicherungsvariante wechseln
Ich nutze zurzeit die Versicherungsvariante 1 um € 18,30 pro Kalenderjahr und habe die Rechnung bereits eingezahlt. Was muss ich machen, damit ich die Leistungen einer der beiden anderen Varianten in Anspruch nehmen kann?
Antwort:
Grundsätzlich können Sie jederzeit in eine höhere Versicherungsvariante wechseln. Wenden Sie sich am besten telefonisch an unseren Kundenservice unter +43 316 82 16 36 – 142 um den Wechsel einer Versicherungsvariante zu besprechen. Sollten Sie jedoch von einer höheren auf eine niedrigere Versicherungsvariante wechseln wollen, so ist die aktuelle Versicherungsvariante unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Die neue Versicherungsvariante muss erneut beantragt werden.
Erhalt einer Polizze
Erhalte ich eine Versicherungspolizze?
Antwort:
Nein, der Einzahlungsbestätigung bzw. die Auftragsbestätigung bei Onlineüberweisungen dient als Nachweis und ist daher unbedingt aufzubewahren. Wir übernehmen die quartalsmäßige Meldung der versicherten Personen an das Versicherungsunternehmen.
Altersbeschränkung
Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss dieser Versicherung?
Antwort:
Der Abschluss der Unfallversicherung ist bis zum 70. Lebensjahr möglich. Während der Vertragslaufzeit gibt es keine Einschränkungen/Leistungskürzungen bezüglich des Alters.
Kündigung/Verlängerung der Versicherung
Endet die Versicherung automatisch, da sich die Prämie auf ein Kalenderjahr bezieht oder verlängert sich die Versicherungsdauer automatisch?
Antwort:
Die Versicherung kann jährlich bis 30.11. schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Versicherungsdauer durch die vorgeschriebene Einzahlung der Prämie um ein weiteres Kalenderjahr. Die Versicherung endet auch dann nicht, wenn z.B. ein bestehendes LANDWIRT Abonnement gekündigt wird oder umgekehrt.
Anfang Dezember jedes Jahres wird eine Rechnung an Sie geschickt, die innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so können nach Ablauf der Zahlungsfrist laut §39 Vers.VG (Folgeprämienzahlungsverzug) keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Zahlungsaufforderung bleibt dennoch aufrecht. Sobald die Zahlung erfolgt ist, ist der Leistungsanspruch gültig.
Melden eines Schadenfalls
Wenn es zu einem Unfall bzw. Unfalltod kommt, bis wann und wo muss ich das melden? Welche Unterlagen brauche ich?
Antwort:
Laut Versicherungsgesetz muss ein Unfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich gemeldet werden. Ein Unfalltod ist ebenfalls innerhalb einer Woche anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.
Je nach Schadensfall benötigte Unterlagen:
- Unfallmeldung (dieses Formular können Sie hier downloaden)
- Totenbescheinigung
- Bestätigung (Sonder-) Krankenhaus bzw. Reha
- Rechnung Hubschrauberrettung
- medizinische Befunde und Diagnosen
- In erster Linie ist eine vollständig ausgefüllte Unfallmeldung Voraussetzung für einen Leistungsanspruch. Welche Unterlagen zur weiteren Schadensabwicklung benötigt werden, wird ihnen bei der Unfallmeldung mitgeteilt.
Die gesammelten Unterlagen schicken Sie bitte an office@landwirt-media.com oder an Landwirt Agrarmedien GmbH, Hofgasse 5, A-8010 Graz!
Laut Versicherungsgesetz muss ein Unfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich gemeldet werden. Ein Unfalltod ist ebenfalls innerhalb einer Woche anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.
Je nach Schadensfall benötigte Unterlagen:
- Unfallmeldung (dieses Formular können Sie hier downloaden)
- Totenbescheinigung
- Bestätigung (Sonder-) Krankenhaus bzw. Reha
- Rechnung Hubschrauberrettung
- medizinische Befunde und Diagnosen
Die gesammelten Unterlagen schicken Sie bitte an office@landwirt-media.com oder an Landwirt Agrarmedien GmbH, Hofgasse 5, A-8010 Graz!
Weitere Informationen zu den allgemeinen Bedingung für die Unfallversicherung (AUVB 2005) können Sie hier nachlesen!
Wir sind gerne für Sie erreichbar:
für Versicherungsfragen:
Landwirt Agrarmedien GmbH
Ing. Christian Gröblbauer
Tel: +43 316 82 16 36 – 160
christian.groeblbauer@landwirt-media.com
Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H.
Martina Habersatter
Tel: +43 3687 23 75 3 – 141
martina.habersatter@makler-winter.at
für Daten und Abrechnung:
Landwirt Agrarmedien GmbH
Kundenservice
Tel: +43 316 82 16 36 – 8602
abo@landwirt-media.com
für Schadensabwicklung:
Landwirt Agrarmedien GmbH
Eva Gröblbauer
Tel: +43 316 82 16 36 – 144
eva.groeblbauer@landwirt-media.com
Alle Angaben ohne Gewähr – Druck- und Satzfehler vorbehalten!