Der Abschuss des Wolfes erfolgte am Freitag, die Begutachtung durch Sachverständige am Samstag. Die Meldung wurde laut Land Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist abgegeben, berichtet der ORF. Es könne daher bestätigt werden, dass es sich um einen Abschuss gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung handle und der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung eingehalten worden sei. Auch in diesem Fall hatte sich der Risikowolf trotz mehrerer Vergrämungsschritte erneut in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden aufgehalten. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden darüber informiert, dass die „Entnahmemöglichkeit“ damit erloschen ist.
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