Bereits am 8. und am 16. November wurde je ein Wolf im Kärntner Bezirk Hermagor erlegt. Am Sonntag wurde nun ein dritter Wolf in Hermagor erlegt. Wie das Land Kärnten bestätigt, erfolgte die Entnahme gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung. Auch in diesem Fall hat sich der Wolf trotz durchgeführter Vergrämungsschritte erneut in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden aufgehalten. Der Abschuss wurde dem Land Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet. Nach der erfolgten Begutachtung und Beprobung durch Sachverständige des Landes kann die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung bestätigt werden. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden umgehend darüber informiert, dass diese Entnahmemöglichkeit somit erloschen ist.
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