HubJagdKrähen-Verordnung läuft mit 1. Juli aus

Krähen-Verordnung läuft mit 1. Juli aus

Quelle: Bruce A Clifton/shutterstock.com

Ab 1. Juli ist die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Ausnahme vom Verbot des Bejagens von Nebel- und Rabenkrähen außer Kraft. In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige, nicht aussichtsreiche Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein. Für die Landwirtschaftskammer (LK) Steiermark ist das eine Fehlentscheidung. Sie fordert, die bestehende Verordnung um weitere drei Jahre in der bisherigen Form zu verlängern.

Biologin und Wildtierexpertin Marlene Moser-Karrer dazu: „Erreichen Krähen einen unnatürlich hohen Bestand, wie es in vielen Regionen der Steiermark der Fall ist, gefährden sie neben der Landwirtschaft Eier und Jungvögel anderer Arten beziehungsweise Jungwild von Kleinsäugern. Es besteht daher auch aus ökologischen Überlegungen das Erfordernis, in die Rabenvögel-Populationen durch Bejagung regulierend einzugreifen.“
Aufgrund einer von der Landesregierung beauftragten Erhebung des Erhaltungszustandes der Population von Nebel- und Rabenkrähen, welche einen schlechten Erhaltungszustand feststellt, soll es zu keiner Verlängerung der Entnahmeverordnung kommen. Die LK kann diese Untersuchung nicht nachvollziehen. Moser-Karrer: „Da es in der Praxis fortlaufend zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch diese Rabenvögel kommt sowie in Regionen hoher Bestandsdichten ein schlechter Erhaltungszustand der Beutetiere der Krähenvögel, wie Singvögel, feststellbar ist, erscheint die Notwendigkeit der Entnahme sicherlich gegeben.”

 

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