In der Sperrzone II gilt ein grundsätzliches Jagdverbot. Außerdem gibt es Vorgaben für Landwirte bei der Ernte, um Wildschweine nicht zu beunruhigen und zu versprengen. Die Regelungen sind mit denen der bisherigen Restriktionszone für ASP vergleichbar.
Zusätzlich hat Hessens Landesregierung daran angrenzend einen 10 Kilometer breiten Streifen als neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 Hektar mit Teilen des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Kreises Bergstraße. In dieser sogenannten Pufferzone ruft das Landwirtschaftsministerium zur verstärkten Jagd auf. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu dezimieren, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen.
ASP-Sperrzone III angekündigt
Das Ministerium will im Kreis Groß-Gerau künftig zudem eine Sperrzone III einrichten. Diese soll die aktuell gültigen Schutz- und Überwachungszonen ersetzen, die um Betriebe mit infizierten Hausschweinen gezogen wurden. In einem Radius von rund zehn Kilometern gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinefleisch sowie für Schlachtungen. Der Handel mit lebenden Schweinen ist grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu dürfen Landwirte nicht aus der Zone verbringen.
Die Vorschriften in den jeweiligen Zonen basieren auf EU-Verordnungen. In Hessen erstellt das Landwirtschaftsministerium derzeit Muster-Allgemeinverfügungen, welche die betroffenen Landkreisen umsetzen müssen.
Rheinland-Pfalz wappnet sich
Unterdessen hat das angrenzende Rheinland-Pfalz einen mobilen Elektrozaun errichtet. Dieser soll die Kernzone abgrenzen, in der die infizierten Tiere gefunden wurden. Im Vorfeld hatten Drohnen und Kadaverspürhunde in den dortigen Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ein 19.000 Hektar großes Gebiet abgesucht. Eine Erweiterung der infizierten Zone sei nicht erforderlich, da man keine Kadaver außerhalb der Drei-Kilometer-Kernzone gefunden habe, hieß es aus dem Mainzer Umweltministerium.
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