1) Was ist die Berner Konvention überhaupt und welche verschiedenen Schutzstatus sind dort festgelegt?
Die Berner Konvention ist ein Übereinkommen von derzeit 49 Vertragsparteien Europas und Afrikas. Sie soll den Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume gewährleisten. In der Konvention sind im Wesentlichen zwei Schutzstatus definiert: Arten im streng geschützten Status (Anhang II) dürfen keinesfalls gefangen, getötet oder gestört werden. Arten im geschützten Status (Anhang III) genießen ebenfalls Schutz. Es sind aber unter bestimmten Umständen Maßnahmen zur Kontrolle des Bestandes möglich, z.B. die regulierte Jagd.
2) Was will die EU-Kommission nun in Bezug auf den Wolf ändern?
Der Wolf hat derzeit den Status „streng geschützt“. Die EU-Kommission will ihn nun auf „geschützt“ herabstufen. So dürften die EU-Mitgliedsländer den Wolf regulieren oder bejagen, wenn er in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten gerät. Nationale Behörden könnten zum Beispiel Genehmigungen für das Töten von Wölfen erteilen, wenn diese eine Bedrohung für Nutztiere darstellen. Das alles unterliegt aber weiterhin
strengen Vorgaben.
Lesen Sie noch im Beitrag:
- Welche Schritte sind nötig, um den Status des Wolfes zu ändern?
- Wer bildet den Ständigen Ausschuss der Berner Konvention und welche Mehrheit braucht es?
- Wie lange dauert so ein Änderungsverfahren in der Regel?
- Wie ist die Stimmung zu der vorgeschlagenen Änderung bei den EU-Mitgliedstaaten?
- Wie stehen Nicht-EU-Länder zum Vorschlag?
- Wie sehen die Erfolgsaussichten für eine Statusänderung aus?
Kommentare