AgrarpolitikAntragsstart bei MFA Flächen 2025

Antragsstart bei MFA Flächen 2025

Quelle: pixabay.com/Darkmoon_Art

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2025 (MFA) ist bereits möglich. Das Absenden des Antrags kann ausschließlich mittels ID Austria (qualifizierte elektronische Signatur) auf der AMA-Onlineplattform eama.at durchgeführt werden.

Der MFA 2025 ist in dieser Programmperiode die letzte Möglichkeit, neue mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen und mehrjährige Zuschläge zu beantragen, informiert die AMA. Gültige, bereits im MFA 2023 oder 2024 beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch. Maßnahmen, die nicht gültig zustande kamen, aber weiterhin beantragt werden sollen, müssen erneut angemeldet werden.

Mit der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans werden im Rahmen des „Impulsprogramms für die Landwirtschaft“ Prämienerhöhungen von zumindest 8 % bei fast allen ÖPUL-Maßnahmen ab dem Antragsjahr 2024 umgesetzt. Mit der ÖPUL-Änderung werden auch neue Maßnahmen und optionale Zuschläge eingeführt, die im MFA 2025 beantragt werden können oder automatisch gewährt werden, wenn die Teilnahmekriterien vorliegen. Genauere Informationen zu den Neuerungen bei den ÖPUL-Maßnahmen stehen auf der AMA-Homepage.

Zur Vorbereitung auf die Antragstellung steht eine Feldstücksliste für 2025 zum Download im INVEKOS-GIS zur Verfügung, die vorab händisch ausgefüllt werden kann.

Antragseinreichungszeiten

ACHTUNG: Es gibt keine Nachfristen!

Die Deadlines bei den verschiedenen Beantragungen:

  • Bis spätestens am 31. Dezember 2024:
    – ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von neuen ÖPUL-Maßnahmen und ÖPUL-Optionen, die noch nicht gültig beantragt wurden
  • Bis spätestens am 15. April 2025:
    – Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
    – Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
    – Tierliste
    – Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
    – Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
    – ÖPUL-Angaben wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
    – Referenzänderungsantrag
  • Bis spätestens am 15. Juli 2025:
    – Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste: innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
    – Alm-/Weidemeldung Rinder: innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
    – Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen
  • Bis spätestens am 31. August 2025:
    – Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
  • Bis spätestens am 30. September 2025:
    – Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
  • Bis spätestens am 30. November 2025:
    – Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge
    – ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.

Unterstützung und Hotline

Ein aktuelles Merkblatt und Handbücher für die elektronische Antragstellung, ergänzt durch hilfreiche Videoanleitungen, stehen auf der AMA-Homepage zur Verfügung.

Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, hat die AMA eine Infohotline eingerichtet: 050 3151 99, die zu den Bürozeiten (Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-12 Uhr) erreichbar ist. Fragen können auch per Mail oder an die AMA gerichtet werden: einstiegshilfe@ama.gv.at

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