GAP
Bei der GAP plant das Bundeslandwirtschaftsministerium einige Änderungen. Damit soll vor allem Bürokratie abgebaut werden. Von der EU gab es bereits grünes Licht. Der Bundesrat hat sich am 22. November mit den Änderungen befasst.
Bei den Direktzahlungen (Konditionalität) sieht das BMEL folgende Anpassungen vor:
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GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland):
Lesen Sie außerdem im Beitrag:
- die wichtigsten Änderungen in der GAP – GLÖZ und ÖR
- die wichtigsten Änderungen bei KULAP
- die wichtigsten Änderungen bei FAKT II
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