AgrarpolitikHauptauszahlung 2024 erfolgt am 19. Dezember

Hauptauszahlung 2024 erfolgt am 19. Dezember

Die Auszahlung der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 erfolgt am 19. Dezember.
Quelle: Weingartner Foto

Am 19. Dezember 2024 werden die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 in voller Höhe ausbezahlt, ergänzt durch 75 % der Zahlungen für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ). Weiters erfolgen am 19. Dezember 2024 mehrere wichtige Zahlungen im Rahmen verschiedener Förderprogramme und Maßnahmen.

Diese umfassen unter anderem die Soforthilfemaßnahme für

  • Frostschäden in den Sektoren Obst und Wein 2024 Pheromonfallen Zuckerrübe 2024
  • Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024
  • Rückvergütung der CO₂-Bepreisung 2022-2024
  • Waldfonds
  • Ländliche Entwicklung-Projektförderungen
  • Weinmarktordnung
  • Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Mit dem Antragsjahr 2024 trat das Impulsprogramm für die österreichische Landwirtschaft in Kraft, das einen wichtigen Schritt zur Stärkung der heimischen Betriebe darstellt. Dabei wurden die AZ und ÖPUL Prämiensätze um 8 % angehoben”.

ÖPUL und AZ

Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2024 – wie schon in den Vorjahren – eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für die ÖPUL- und AZ-Betriebe. Für die in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” im Mehrfachantrag 2024 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt die Auszahlung planmäßig voraussichtlich im Juni 2025 in voller Höhe. Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 406,2 Mio. EUR und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 217,9 Mio. EUR.
Österreichweit werden rund 573,1 Mio. EUR an Direktzahlungen ausbezahlt. Die Auszahlung umfasst die Basiszahlung für Heimgut- und Almweideflächen, die Umverteilungszahlung, die Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie die Almauftriebsprämie.

Soforthilfemaßnahme für Frostschäden 

Die Auszahlung der Soforthilfemaßnahmen für Frostschäden im Obst- und Weinbau erfolgt ebenso am 19. Dezember 2024. Insgesamt werden rund 8,5 Mio. EUR für den Obstsektor und rund 1,5 Mio. EUR für den Weinsektor überwiesen. Mit dieser Maßnahme sollen die durch Frost entstandenen Ertragseinbußen abgefedert werden.

Pheromonfallen Zuckerrübe 2024

Im Rahmen der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2024 werden für die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien rund 991.500 EUR ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bundes- und Landesmittel.
 
Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024

Der Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024 dient der Unterstützung des Agrarsektors bei der Bewältigung der anhaltenden Krisenauswirkungen, insbesondere infolge des Russland-Ukraine-Kriegs. Insgesamt werden rund 50 Mio. EUR aus rein nationalen Bundesmitteln bereitgestellt, um die Landwirtschaft gezielt zu entlasten.

Auszahlung Rückvergütung der CO₂-Bepreisung

Die Rückvergütung der CO₂-Bepreisung umfasst die Antragsjahre 2022, 2023 und 2024. Insgesamt werden rund 80,6 Mio. EUR an betroffene Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt. Die Abwicklung erfolgt in einem gemeinsamen Bescheid für alle drei Antragsjahre.

43,1 Mio. EUR für Projektförderung – 3,8 Mio. EUR Waldfonds

Am 19. Dezember 2024 werden insgesamt rund 43,1 Mio. EUR im Rahmen der “Ländlichen Entwicklung – Projektförderung” an österreichische Betriebe ausgezahlt. Ein wesentlicher Teil davon, rund 9 Mio. EUR, entfällt auf die Maßnahme “Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung”. Zusätzlich werden aus dem Waldfonds 3,8 Mio. EUR an betroffene Waldbesitzer ausbezahlt.
Weitere Zahlungen erfolgen im Rahmen der Weinmarktordnung in Höhe von etwa 830.000 EUR sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds mit rund 200.000 EUR.

Berechnung des Agrarmarketingbeitrages

Auf Grundlage der im Mehrfachantrag 2024 angegebenen Flächen werden sowohl die Agrarmarketingbeiträge für Obst- Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet. Mit dem Auszahlungstermin am 19. Dezember 2024 wird der errechnete Agrarmarketingbeitrag soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Das entsprechende Informationsschreiben sowie eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge werden am 15. Jänner 2025 an die Beitragspflichtigen versendet.

Informationen im Internet einsehbar

Ab 19. Dezember 2024 kann auf der Website der AMA im Register „Kundendaten” der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2025 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv” einsehbar. Detailliertere Informationen zur Berechnung der ÖPUL-Prämien werden zu einem späteren Zeitpunkt auch im Abrechnungsreport auf der Website der AMA zur Verfügung stehen.

Bescheid- und Mitteilungsversand

Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 15. Januar 2025 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt. Die individuellen Merkblätter der AMA, insbesondere zu Prämienhöhen und -auflagen, bieten detaillierte Informationen zu den Auszahlungsbeträgen.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, beziehungsweise stehen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Rufnummer der AMA-Telefonhotline:  050 3151 99

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