Die illegalen Preisabsprachen im Großhandel von Pflanzenschutzmitteln beschäftigen nun auch das Landgericht Dortmund. Wie das auf Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche spezialisierte Unternehmen Unilegion GmbH am Donnerstag (27.2.) mitteilte, hat es bereits Ende vergangenen Jahres bei der zuständigen Kartellkammer eine Schadenersatzklage eingereicht.
Die dafür gegründete Tochter Unilegion Pflanzenschutz GmbH vertritt nach eigenen Angaben fast 3.200 deutsche Landwirtschaftsbetriebe mit einer Fläche von etwa 850.000 Hektar. Das zugehörige Einkaufsvolumen an Pflanzenschutzmitteln soll mehr als 1 Mrd. Euro betragen. „Für jeden einzelnen dieser Einkäufe haben unsere Teilnehmer einen zu hohen Preis gezahlt, während sie als Landwirte insgesamt einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt waren. Es wird Zeit, dass sie dieses Geld zurückerhalten”, erklärte die Geschäftsführerin der Unilegion Pflanzenschutz, Katharina Fröhlich. Laut dem Rechtsdienstleister summieren sich die den Landwirten insgesamt entstandenen Schäden auf mehr als 200 Mio. Euro inklusive Zinsen.
Im Erfolgsfall erhält Unilegion eine Provision, die sich zwischen 21 und 32% des erstrittenen Schadenersatzes bewegen soll. Der Restbetrag soll unter den Landwirten aufgeteilt werden. Auf die beklagten Unternehmen könnten derweil noch weitere Kosten zukommen: nicht nur Unilegion bündelt die Interessen von betroffenen Landwirten. Die Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft (BGG) vertritt nach eigenen Angaben mehr als 4.500 Betriebe und hat bereits im August 2022 Klage eingereicht. Aufgrund des „anhaltenden Interesses“ wurde mittlerweile die BGG II ins Leben gerufen, die noch Mitglieder aufnimmt. Laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sind mit Agrarclaim und Litfin außerdem noch mindestens zwei weitere Rechtsdienstleister im Spiel.
Gemeinsame Kalkulationen
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2020 im Rahmen des Verfahrens wegen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden Bußgelder über insgesamt mehr als 150 Mio. Euro verhängt. Betroffen waren die Agravis Raiffeisen AG, die BayWa AG, die Agro Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, die BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, die Getreide AG sowie die Raiffeisen Waren GmbH, die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) und die ZG Raiffeisen eG. Die Beiselen GmbH blieb straffrei, da sie als erstes Unternehmen kooperiert hatte. Die BayWa hatte noch versucht, mit einer Amtshaftungsklage gegen die Kartellwächter vorzugehen und das Bußgeld von 68,6 Mio Euro sowie Verteidigungskosten von 4,4 Mio Euro als Schaden geltend zu machen. Das Landgericht Bonn hatte die Klage im Dezember 2020 aber vollständig abgewiesen.
Nach Angaben des Kartellamtes hatten die Ermittlungen ergeben, dass die Unternehmen seit 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und im Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt hätten. Grundlage dafür sei eine gemeinsame Kalkulation der Großhändler gewesen, die weitgehend einheitliche Preislisten für Einzelhändler und Endkunden zur Folge gehabt habe. Vor allem in den ersten Jahren hätten einige Unternehmen die abgestimmte Preisliste einfach übernommen und nur noch ihr Firmenlogo über die fertige Liste gesetzt.
Kommentare