
In der handlichen ÖKL-Broschüre „Der Traktor im Straßenverkehr“ sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge zusammengefasst.
Die in dieser Broschüre dargestellten Regeln für den Straßenverkehr sind auf sämtlichen „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ einzuhalten. Das sind jene Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden dürfen. Das betrifft somit die üblichen Landes- und Gemeindestraßen, aber auch z.B. Almwege, Güterwege und Forststraßen. Auch Privatstraßen sind Straßen mit öffentlichem Verkehr, wenn dort kein allgemein sichtbares ausdrückliches Benützungsverbot für jeglichen Verkehr (also auch für den Fußgängerverkehr) aufgestellt wird. Die bloße Kennzeichnung als Privatweg ist nicht ausreichend. s
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