Schafe und ZiegenSchafNeue Weidevorgaben: Keine Ausnahmen für Bio-Betriebe ab 2020

Neue Weidevorgaben: Keine Ausnahmen für Bio-Betriebe ab 2020

Laut einer Sonderinformation des Landwirtschaftsministeriums wird es Anpassungen zum verpflichtenden Mindestausmaß der Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden bei Bio-Betrieben geben. Die Europäische Kommission prüfte im Jahr 2017 die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung und die dazugehörigen Durchführungs-Verordnungen der Nationalstaaten. Das Ergebnis dieser Prüfung: die österreichischen Vorschriften für die biologische Tierhaltung müssen angepasst werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Weidehaltung, die Eingriffe beim Nutztier und die Überdachung des Auslaufes.

Keine Ausnahmen von der Weideverpflichtung

Laut dem Informationsschreiben sind alle Bio-Betriebe ab 2020 zur Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden verpflichtet. Die bisherigen Ausnahmen zur Weideverpflichtung wird es künftig nicht mehr geben. Die Entfernungen und die Erreichbarkeit der Weideflächen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ackerflächen werden bis zu einem bestimmten Prozentsatz in die weidefähigen Flächen miteinbezogen. Es ist davon auszugehen, dass auf jedem Betrieb bereits ab 2020 ein überwiegender Teil der Tiere auf der Weide gehalten werden muss, schreibt das Ministerium. Die weiteren Details zu den künftigen Anforderungen werden aktuell mit der EU-Kommission geklärt.

Einstieg in “Tierschutz-Weide” bis 16. Dezember 2019

Das Ministerium rät Bio-Betrieben, noch bis 16. Dezember 2019 in die ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz-Weide“ einzusteigen. Sie soll Leistungen für die Weidehaltung für 2020 und darüber hinaus abgelten. Für jede Tierkategorie ist eine eigene Beantragung notwendig. Ein allfälliger Ausstieg aus zu viel beantragten Weide-Kategorien ist bis spätestens zum Beginn der Weidesaison jedenfalls noch sanktionslos möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der AMA und Ihrer Landes-Landwirtschaftskammer.

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