Wird ein Bewirtschaftungsplan nicht nach steuerlichen Aspekten festgelegt, können hohe Nachzahlungen an das Finanzamt und die Aberkennung landwirtschaftlicher Tierhaltung drohen.
Von Alexander KIMMERLE
Die Gründe für den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen zwischen Landwirten sind vielfältig. So können Spezialkenntnisse oder freie Kapazitäten genutzt werden. Manchmal will sich ein Betriebsleiter auch auf einen bestimmten Betriebszweig fokussieren oder entfernte Flächen nicht selbst bewirtschaften.
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