Erstmals sind in diesem Sommer sechs Begrünungsvarianten im ÖPUL möglich. Die Varianten 1 und 2 mussten bereits bis 31. Juli angelegt werden und können vor der Nachfrucht Wintergetreide ab 15. Oktober umgebrochen werden. Wenn trotz Frühjahrsanbau noch im Herbst umgebrochen werden soll, muss die Variante 3 (drei Mischungspartner) bis 20. August gesät werden. Spätere Begrünungen dürfen erst im Frühjahr umgebrochen werden (Tab. 1.). Bewährt haben sich Mischungen mit Phacelia, die als Wasserblattgewächs gut in die gängigen Fruchtfolgen integriert werden kann. Phacelia sollte aber noch im August gesät werden, da ein zu kleiner Bestand schlecht abfriert. Buchweizen und Mungo hingegen haben ein sehr rasches Jugendwachstum, sie frieren jedoch rasch ab und bieten daher im Spätherbst nur noch wenig Bodenbedeckung. Alexandrineroder Perserklee sollte noch in der ersten Augusthälfte angebaut werden, großkörnige Leguminosen wie z.B. Ackerbohnen können vor einer flachen Bodenbearbeitung auch ausgestreut werden. Bei frühem Anbau hinterlassen sie einen gut strukturierten Boden. Kreuzblütler wie Senf oder Ölrettich durchwurzeln den Boden auch bei spätem Anbau noch gut. Befindet sich aber mit Raps ein weiterer Kreuzblütler in der Fruchtfolge, sollte der Anteil gering gehalten werden.
Richtpreise für Biogetreide
Die Bio Austria hat vor der Getreideernte unverbindliche Richtpreise für den Verkauf von Futtergetreide „von Bauer zu Bauer“ bekannt gegeben. Damit will der größte Bioverband Österreichs mehr Stabilität und weniger Volatilität im gesamten Bio-Markt erreichen. Die erhobenen Preise spiegeln daher auch nicht die tagesaktuelle Markttendenz wider. Die Preise in Tabelle 2 sind ohne Umsatzsteuer, Transportkosten und Aspiration berechnet und entsprechen einer 25 t-Ware mit 14 % Feuchtigkeit und 2 % Besatz.
Achtung bei Rapssaat
Winterkörnerraps sollte erst in der zweiten Augusthälfte gesät werden. Mit einem zu frühen Anbau steigt auch die Infektionsgefahr durch Kohlhernie. Außerdem kann eine zu starke Herbstentwicklung dazu führen, dass die zu üppig entwickelten Rapspflanzen aus Platzmangel „aufstängeln“ und damit anfälliger gegenüber Frostschäden werden. Deshalb sollte die Saatstärke bei Frühsaaten auf 35–45 Körner/m² reduziert werden. Liniensorten sollten spätestens bis Anfang September gesät werden. In Gunstlagen können Hybridsorten mit einer starken Jugendentwicklung (Artoga, DK Excellium, Sherpa, …) noch bis Mitte September angebaut werden. Die Saatstärke muss dabei erhöht werden (Tab. 3). Einen gleichmäßigen Aufgang erreicht man am sichersten, wenn die Saat auf dem frisch vorbereiteten Saatbeet in 2 cm Tiefe ablegt wird. Besonders auf schweren Böden darf der Boden zwischen der Boden bearbeitung und der Saat nicht abtrocknen, da ansonsten ausgetrocknete Schollen an der Ober fläche bleiben. Diese lassen sich kaum zerkleinern. Ein hoher Anteil an Feinerde ist für einen gleich mäßigen Feldaufgang notwendig. Wichtig ist eine nachfolgende Rückver festigung, damit der Kapillarschluss wiederhergestellt ist.
Welche Rapssorte am besten für Ihren Standort passt, welche Düngung sinnvoll ist und wie Sie Ihren Rapsbestand schützen, erfahren Sie im kostenlosen LANDWIRT Sonderheft „Rapsanbau 2015“.
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