BioAcker und GrünlandDas wird das neue ÖPUL

Das wird das neue ÖPUL

ÖPUL 2023
Tierwohl-Maßnahmen sollen im ÖPUL 2023 ausgebaut werden.
Quelle: Goldberger

Rund 90.000 landwirtschaftliche Betriebe nehmen am aktuellen ÖPUL* teil. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist die Teilnahmequote am Agrarumweltprogramm in Österreich hoch. Damit das so bleibt, wenn in zwei Jahren das neue ÖPUL 2023 in Kraft tritt, plant das Landwirtschaftsministerium nur wenige Anpassungen.

UBBB als Herzstück

Der Zungenbrecher wird das Herzstück des neuen ÖPULs sein. Die bisher gekannte UBB-Maßnahme (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) wird dabei um die Bio-Förderung als Zusatzmodul ergänzt, daher das dritte B. Als Einstiegsvoraussetzung sollen Biodiversitätsflächen angelegt werden, voraussichtlich 7 %. Im Ackerbau wird es dabei sowohl die Möglichkeit einer klassischen Stilllegung als auch Varianten mit Mahd und Abtransport geben. Druschkulturen werden voraussichtlich nicht erlaubt sein.

Im Grünland wird es keine unproduktiven Flächen geben, sondern Varianten mit verspäteter erster Nutzung, verlängerter Pause zwischen erster und zweiter Nutzung und eine Variante mit Altgrasstreifen. Mit der Teilnahme am Basismodul verpflichten sich Betriebe zur Einhaltung von Fruchtfolgeauflagen (max. 75 % Getreide/ Mais, max. 55 % einer Kultur), zur Grünlanderhaltung (Toleranz 1 ha, Referenzjahr 2020) und zur Weiterbildung. Insidern zufolge soll die Prämie für dieses Basismodul gegenüber dem aktuellen Programm angehoben werden. Auf dem UBB-Basismodul aufbauend sollen Betriebe an einjährigen Maßnahmen freiwillig teilnehmen können (Abb.1).

Auf dem UBB-Basismodul aufbauend sollen Betriebe an einjährigen Maßnahmen freiwillig teilnehmen können.
Quelle: LANDWIRT

ÖPUL 2023: Neuer Schwerpunkt Tierwohl

Im zukünftigen ÖPUL sollen Tierwohlmaßnahmen ausgebaut werden. So soll es in der Weidemaßnahme Zuschläge bei mehr als 150 Weidetagen geben (mind. 120 Tage Voraussetzung für Maßnahme). Die Stallhaltungsmaßnahmen werden um weitere Tierkategorien erweitert. So sind zukünftig auch Mastkalbinnen und Kälber unter 6 Monaten sowie Ferkel zwischen 8 und 32 kg förderfähig. Zudem soll die Behirtung attraktiver gestaltet werden, indem sie als Tierwohlmaßnahme mit klarem Bezug zu den Tieren ausgestaltet wird und nicht mehr als Anhang zur Alpungsmaßnahme. Außerdem soll der erhöhte Sockelbetrag für 20 und nicht mehr für 10 Tiere gewährt werden, womit es insbesondere für kleinere Almen attraktiver werden soll, einen Hirten zu beschäftigen.

Kaum Änderungen im Grünland

Für die meisten Grünlandmaßnahmen wird die Teilnahme am UBB-Basismodul vorausgesetzt (Abb.2). So auch für den Grünlanderhalt auf umbruchfähigen Grünlandflächen. Dieses Programm richtet sich an intensive Grünlandgebiete und wurde bisher nur in Salzburg und Oberösterreich angeboten. Ab 2023 wird es auf ganz Österreich ausgeweitet. Bereits bekannt sind die Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ sowie der Silageverzicht. Beide Maßnahmen sollen kaum verändert werden. Die Prämiendifferenzierung bei Milchkühen soll beim Silageverzicht wegfallen. Bisher bekommen Milchviehhalter eine höhere Prämie. Auch die Alpungs- und Bergmähder- Maßnahme wird nur wenig verändert bzw. zum Teil als UBB-Zusatzmodul angeboten.

Für die meisten Grünlandmaßnahmen wird die Teilnahme am UBB-Basismodul vorausgesetzt.
Quelle: BMLRT

Bodennahe Ausbringung in ÖPUL gestärkt

Die „Bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdüngern“ soll im neuen ÖPUL 2023 gestärkt werden. So soll es keine Einstiegsschwelle mehr geben – bisher musste mindestens 50 % des Wirtschaftsdüngers bodennah ausgebracht werden. Zudem wird die Förderobergrenze von 30 auf 50 m³/ha erhöht. Neu ist zudem, dass die Separierung von Rindergülle in die Fördermaßnahme aufgenommen wird. Die Änderungen in den anderen Ackerbaumaßnahmen sind hingegen gering. Einzig die Maßnahme „Vorbeugender Gewässerschutz“ wird wohl stärker umgebaut werden, da sich das Aktionsprogramm Nitrat als Basis ändern wird.

Ausgleichszulage hat hohen Stellenwert

Auch ab 2023 soll der hohe Stellenwert der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erhalten bleiben, versichert das Landwirtschaftsministerium. Fast alle Parameter sollen unverändert bleiben. Eine der wenigen Neuerungen betrifft kleinere Feldstücke in Streulage. Diese sogenannten Trennstücke werden ab 2023 aufgewertet. Auch Betriebe zwischen 10 und 20 Hektar sollen aufgewertet werden, was laut Ministerium nicht zulasten der Betriebe bis 10 Hektar gehen werde. Insgesamt soll das Budget für die Ausgleichszulage leicht höher sein als zuletzt.

Mehr Klarheit ab Mitte 2021

Während die Mitgliedsstaaten bereits an ihren nationalen Strategieplänen arbeiten, müssen sich das EU-Parlament, der Rat und die Kommission erst auf eine Gemeinsame Agrarpolitik einigen. Das Landwirtschaftsministerium beruft sich in seiner Planung auf die Position des Rats der Mitgliedsstaaten. Bis Mitte 2021 sollten diese sogenannten Trilog-Verhandlungen aber zu einem Ergebnis führen. Erst dann werden wohl die Details auf Basis der Mitgliedsstaaten fixiert werden.

Kommentare

2 Kommentare

Hallo!

An der Umstellungszeit für die landwirtschaftlichen Produkte ändert sich durch das ÖPUL nichts, das regelt die Bio-Verordnung. Man muss also länger als nur ein Jahr nach biologischen Richtlinien produzuieren, um seine Produkte als Bio verkaufen zu können. Für die Bio-Förderung im ÖPUL sollte es laut Plan des LW-Ministeriums aber nur eine einjährige Verpflichtung geben. Man soll daher jedes Jahr aussteigen können.

LG Roman Goldberger

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