Von Alexander BÖCK, LANDWIRT Redakteur
Beim Raps ist die Palette der Herbizidwirkstoffe recht klein. Grundsätzlich sind nur die beiden Hauptwirkstoffe Clomazone und Metazachlor vorhanden. Die beiden haben aber auch einen negativen Einfluss auf die Umwelt. Metazachlor gelangt immer häufiger ins Grundwasser. Daher ist die Ausbringung dieses Wirkstoffs in Wasserschutzund -schongebieten nicht erlaubt. In Oberösterreich ist das Spritzen zusätzlich im „Grundwasser 2020“-Gebiet verboten. Clomazone ist hingegen in Deutschland aufgrund der Abdrift immer mehr in Verruf geraten. Dort dürfen Landwirte den Wirkstoff nur mehr unter sehr strengen Auflagen verwenden. Düsen der höchsten Abdriftminderungsklasse, große Sicherheitsabstände, Informationspflicht vor der Ausbringung und Dokumentation sind verpflichtend.
Kommentare