Am 8. Juni hat die EU-Kommission die Rückforderung von EU-Agrarfördergeldern beschlossen. Unter anderem betrifft dies auch Österreich. Laut dem heutigen Amtsblatt der Europäischen Union verlangt die EU-Kommission 8.031.282 Euro an Direktbeihilfen aus den Jahren 2015 und 2016 im Wege einer sogenannten Anlastung zurück.
Insgesamt bestraft die EU-Kommission Österreich mit 68 Millionen Euro an Rückforderungen bzw. hat diese angelastet – sprich: bei den laufenden Zahlungen in Abzug gebracht.
Dem Vernehmen nach handelt es sich dabei bei den von der EU-Kommission georteten Fehlern bei der Abgrenzung der Gebietskulissen – dies betrifft vor allem die Flächenfeststellung und dabei u.a. die Frage der Hutweiden sowie jener der Almenvermessung. Eine Causa, die sich schon über Jahre auf dem Schlichtungsweg zwischen Brüssel und Wien hinzieht.
Die bäuerlichen Antragssteller in Österreich bekommen trotz der Anlastung nicht weniger Direktbeihilfen ausbezahlt, betonte das Landwirtschaftsministerium gegenüber dem LANDWIRT. Auch werden den Bauern bei den laufenden Zahlungen keine Gelder abgezogen.
Sohin müssen defacto die im nationalen Durchgangsbudget fehlenden 68 Millionen Euro das Landwirtschafts- bzw. das Finanzministerium vorstrecken. Österreich will gegen den Einbehalt aber rechtlich vorgehen und sich mittels Klage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.
Meldungsstand: 10:30 Uhr (Erstmeldung: 09:30 Uhr)
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