Von Thomas FUSSEL
Gemäß EU-Richtlinie 2009/128/EG müssen seit dem 26. November 2016 alle sich in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte überprüft werden. Neugeräte bedürfen fünf Jahre lang keiner Überprüfung und müssen auch keine Plakette tragen. Sie haben eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung aufzuweisen und dürfen optional nicht amtliche Plaketten über eine freiwillige Beurteilung einer unabhängigen Stelle tragen. Diese Vorgabe einer wiederkehrenden Geräteüberprüfung dürfte viele Landwirte dazu bewegen, ihr betagtes Altgerät durch eine neue Pflanzenschutzspritze zu ersetzen.
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