um den Fiskus nicht zu viel Geld zu schenken.
Tipps für Pauschalierer
Auf Pauschalierungsgrenzen achten: Maßgeblich für die Art der Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft ist der Einheitswert und der Umsatz des jeweiligen Betriebes.
Die Vollpauschalierungsgrenze in der Landwirtschaft liegt bei einem Einheitswert in Höhe von 75.000 Euro. Eine diesbezügliche Ausnahme ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu beachten, da hier bei Überschreiten des Forsteinheitswertes von 15.000 Euro für den Forst eine teilpauschalierte Gewinnermittlung einzurichten ist. Die Teilpauschalierung ist für Betriebe mit einem Einheitswert bis zu 165.000 Euro möglich.
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