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Sehr geehrter Herr Meier!
Gerne geben wir an dieser Stelle ein detailliertes Statement zu dem oben angeführten Patenturteil an.
Das Wort ‚Patent oder patentiert‘ wird im deutschen Sprachraum verwendet, um ein Schutzrecht auf eine technisch geprägte Erfindung zu kennzeichnen. Der Patenteigner sichert sich somit das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern.
Und genau hier liegt der Knackpunkt. Alle von uns mit einem Patent versehenen Teile, hatten dieses auch erteilt bekommen. Wie bei jedem Patent vorgesehen, für einen bestimmten Zeitraum! Zu dem Zeitpunkt als die Patente ausgelaufen sind, befanden sich noch unter anderem Werbemittel von uns im Umlauf (wie z.B.: Prospekte), bei denen das Patent noch abgedruckt war. Zu keinem Zeitpunkt hat oder hatte ein Patent eine Auswirkung auf die Funktionalität unserer Heizungen.
Die technisch, geprägte Erfindung ist auch nach dem Ablauf des Patents weiterhin wirksam und findet Verwendung in unseren Produkten. Nachdem wir in über 36 Länder der Welt exportieren und in jedem dieser Länder mehrere Fachhändler sitzen, hat eine Aktualisierung der Patentierungen mehr Zeit in Anspruch genommen, als uns manche gegönnt haben.
Lassen Sie sich von uns versichern, dass eine Patentierung in keinerlei Zusammenhang steht, wie gut unsere Biomasseheizungen bei unseren mittlerweile über 120.000 Kunden weltweit, funktionieren.
Es tut uns leid, hier nicht schnell genug reagiert zu haben und sehen zuversichtlich der Zukunft entgegen, dass so etwas nicht wieder vorkommen wird.
Ihr Hargassner Team!