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Patentbeschiss Hargassner!

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  • #112371
    Klaus Meier Teilnehmer

    Hat von euch schon jemand das Urteil auf der Hargassner Seite gesehen? De haben des gut unten auf der Seite versteckt. De hoben doch tatsächlich mit Patenten Werbung gemacht und de garned gehabt!! Des is scho a Sauerei! Von der Firma würd i nie im Leben mehr a Heizung kaufen! I hobs mir eigentlich überlegt.
    Des Urteil hob i mit hochgeladen, sowas geht ned!!

    #112387
    Florian Rohrbeck Teilnehmer

    Für mich sind es trotzdem eine der Besten Heizungen, außerdem wurde nix geklaut oder unerlaubt verbaut.

    Mich würden deine Beweggründe interessieren warum du dass hier postest?

    Hat der Sommerauer zu wenig Arbeit, dass er die Prospekte und Bedienungsanleitungen der Mitbewerber studiert?

     

    #112398
    Klaus Meier Teilnehmer

    Eigentlich wollt i mir selber eine kaufen vom Hargassner und dann hob i mi a bissal umgeschaut. Dann hob i des auf deren Homepage gesehen. Ein Heizungskauf ist eine Vertrauenssache, de steht ja 20 Jahre bei mir. Und da gefällt es mir ned, wenn jemand etwas vortäuscht! Da kauf ich lieber beim ETA!

    #112504
    Firma Hargassner Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Meier!

    Gerne geben wir an dieser Stelle ein detailliertes Statement zu dem oben angeführten Patenturteil an.

    Das Wort ‚Patent oder patentiert‘ wird im deutschen Sprachraum verwendet, um ein Schutzrecht auf eine technisch geprägte Erfindung zu kennzeichnen. Der Patenteigner sichert sich somit das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern.
    Und genau hier liegt der Knackpunkt. Alle von uns mit einem Patent versehenen Teile, hatten dieses auch erteilt bekommen. Wie bei jedem Patent vorgesehen, für einen bestimmten Zeitraum! Zu dem Zeitpunkt als die Patente ausgelaufen sind, befanden sich noch unter anderem Werbemittel von uns im Umlauf (wie z.B.: Prospekte), bei denen das Patent noch abgedruckt war. Zu keinem Zeitpunkt hat oder hatte ein Patent eine Auswirkung auf die Funktionalität unserer Heizungen.
    Die technisch, geprägte Erfindung ist auch nach dem Ablauf des Patents weiterhin wirksam und findet Verwendung in unseren Produkten. Nachdem wir in über 36 Länder der Welt exportieren und in jedem dieser Länder mehrere Fachhändler sitzen, hat eine Aktualisierung der Patentierungen mehr Zeit in Anspruch genommen, als uns manche gegönnt haben.
    Lassen Sie sich von uns versichern, dass eine Patentierung in keinerlei Zusammenhang steht, wie gut unsere Biomasseheizungen bei unseren mittlerweile über 120.000 Kunden weltweit, funktionieren.
    Es tut uns leid, hier nicht schnell genug reagiert zu haben und sehen zuversichtlich der Zukunft entgegen, dass so etwas nicht wieder vorkommen wird.

    Ihr Hargassner Team!

    #112772
    Christian Ebenberger Teilnehmer

    Hargassner ist meiner Meinung nach trotzdem die beste Anlage !  Funktioniert perfekt, nur das zählt für mich als Kunde ! Service ist absolut Top !!!!!

    #112784
    Firma Hargassner Teilnehmer

    Herzlichen Dank Herr Ebenberger für die positive Anmerkung! Wir sind immer bemüht für unsere Kunden das Beste zu geben!

    #112840
    Hans Joachim Stöcker Teilnehmer

    Sehr geehrtes Hargassner Team!
    Ich habe auf eurer Webseite gelesen, dass ihr keine Patente mehr besitzt.
    Ich möchte mir in Kürze eine Biomasse Heizanlage zulegen und bin natürlich an innovativen Lösungen und patentgeschützten Systemen sehr interessiert, die nicht von anderen Herstellern einfach nachgeahmt werden können. Was ist denn an eurer Heizanlage überhaupt noch geschützt bzw. patentiert?

    #112850
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Ein Patent schützt nicht den Kunden, sondern das geistige Eigentum des Erfinders. Nur er darf das patentierte Produkt herstellen. Jeder der es haben will, muß es bei ihm kaufen.

    Wenn die Nachfrage größer ist, kann er auch Lizenzen vergeben. Dann muß die andere Firma, die die patentierten Produkte herstellt, Lizenzgebühren dafür zahlen.

    Wenn der Patentschutz ausläuft, funktionieren die Anlagen und deren Teile weiterhin. Aber das war auch nicht deine Befürchtung.

    Im Gegenteil. Du hast Angst, daß jetzt jeder diese guten Anlagen nachbauen könnte.

    Du kannst natürlich auch bei der Konkurrenz eine patentierte Anlage kaufen. Aber die gibt es nicht, weil noch nichts besseres erfunden wurde.

    Freu dich doch!

    Anderes Beispiel:

    Als nach der Erfindung des RADes deren Patentschutz ausgelaufen war, hat man es auch weiterhin benutzt. Bis heute gibt es nichts besseres.

    Es hat auch noch niemand das dreieckige Rad zum Patent angemeldet (Vorteil: es rollt am Berg nicht zurück).

    Selbst wenn es darauf ein Patent gäbe, würde ich das runde Rad bevorzugen.

    (Ich feuer mit Holzscheiteln und habe nicht vor, mir eine Hackschnitzelheizung zu kaufen.)

    #112913
    Sepp Sulzer Teilnehmer

    wir http://www.sulzermost.at haben seit 1989 eine hargassner anlage  und 2011 wurde sie vergrössert

    es keine bessere am markt  da passt alles

    #113360
    Hans Joachim Stöcker Teilnehmer

    Sehr geehrtes Hargassner Team!

    Da ich bislang von Ihnen keine Reaktion auf meine Bedenken bekommen habe, poste ist meine Frage/Anliegen erneut und wünsche mir, eine Antwort von Ihnen zu bekommen, da ich weiß, daß Sie in der Regel auf Kundenanfragen und Anliegen reagieren.

    Ich habe auf Ihrer Webseite gelesen, dass Sie keine Patente mehr besitzen.
    Ich möchte mir in Kürze eine Biomasse Heizanlage zulegen und bin natürlich an innovativen Lösungen und patentgeschützten Systemen sehr interessiert, die nicht von anderen Herstellern einfach nachgeahmt werden können. Was ist an Ihrer Heizanlage überhaupt noch geschützt bzw. patentiert?

    #114250
    Firma Hargassner Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Meier !

    ln Ergänzung zu unserer vorstehenden Stellungnahme ist diese wie folgt zu korrigieren: Richtig ist, dass für den im Prospekt ,,Hackgut-Heizung” auf Seite 11 als patentiert bezeichneten Stufenbrecherrost und den Sicherheitsschalter auf Seite 22 lediglich ein Gebrauchsmusterschutz vorlag, richtig ist, dass für das im Prospekt ,,Pellets-Heizung” auf Seite 34 genannte Kreuzwickelverfahren zu keiner Zeit ein Patentschutz vorhanden war, und richtig ist weiters, dass für die in Prospekt ,Stückholz-Heizung” auf Seite 13 als patentiert bezeichnete Gasbrennwabe mit lnjektordüse und in der Bedienungsanleitung ,,Stückholz-Heizung” auf Seite I als patentiert bezeichnete Gasbrennwarbe, seit dem Jahr 2009 kein Patentschutz mehr bestand. Unsere vorstehende Stellungnahme war daher insoweit unrichtig und unvollständig und wird hiermit richtiggestellt.

    #114602
    Hans Joachim Stöcker Teilnehmer

    Enttäuschend, dass die Firma Hargassner es nicht für Nötig hält einem interessierten, potentiellen Heizkessel-Käufer zu antworten. Nach der korrigierten Stellungnahme von Hargassner ist mir nun aber alles klar! Die haben wirklich nichts patentiert und behaupten nur sie hätten es. Ich kaufe auf jeden Fall bei einem anderen Hersteller einen Hackschnitzelkessel, bei dem man nicht an der Nase herum geführt wird.

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