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16. April 2023 um 11:09 Uhr
#419730
Franz Hauser
Teilnehmer
Österreiche, Milchwirtschaft
Gibt aber Ausnahmeregelung in Österreich!
Die Frage ist ob ich als neuer Betreiber von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen kann oder ob das Verboten ist?
Fälle ich als Pächter in die Neubauregelung?
Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt, wenn die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen.