ThemenAnbindehaltung

Anbindehaltung

Ansicht von 13 Beiträgen – 1 bis 13 (von insgesamt 13)
  • Autor
    Beiträge
  • #419712
    Franz Hauser Teilnehmer

    Ich habe die Möglichkeit ein Stallgebäude zu pachten, der Besitzer betreibt das Stallgebäude nicht mehr.

    Ist es für mich erlaubt das Stallgebäude in Anbindehaltung zu betreiben, oder darf ich als neuer Nutzer den Stall nicht in Anbindehaltung betreiben?

    Danke im voraus

    #419729
    svoboda 12 Teilnehmer

    Hallo! In AT oder DE? Welche Tierart? Usw.!!! In AT ist ganzjährige Anbindehaltung in der Rinderhaltung verboten!!

     

    #419730
    Franz Hauser Teilnehmer

    Österreiche, Milchwirtschaft

    Gibt aber Ausnahmeregelung in Österreich!

    Die Frage ist ob ich als neuer Betreiber von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen kann oder ob das Verboten ist?

    Fälle ich als Pächter in die Neubauregelung?

    Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt, wenn die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen.

     

    #419913
    Richard Wanker Teilnehmer

    Du willst tatsächlich auf DAUERNDE Anbindehaltung setzen? Nimmt die Molkerei noch die Milch? Brauchst du das AMA Gütesiegel für die Milchlieferung, weil dann ists nächstes Jahr schon vorbei mit der dauernden Anbindehaltung (selbiges gilt bei Fleisch mit Gütesiegel).

    Du musst jedenfalls dein Vorhaben der Bezirkshauptmannschaft melden, dauernde Anbindehaltung ist eine Einzelfall Entscheidung der Behörde. Du wirst hier keine sicher gültige und pauschale Aussage bekommen.

    #420051
    Franz Hauser Teilnehmer

    Es befindet sich in Nachbarschaft ein kleiner Grund 500qm welchen ich als Auslauf für meine 12 Milchkühe nutzen könnte.

    #420061
    Franz Hauser Teilnehmer

    Ich müsste die Kühe doch nur 90 Tage im Jahr auf dieses Grundstück auslassen.

     

    Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Jänner 2024 nicht mehr zulässig.

    #420497
    Richard Wanker Teilnehmer

    Vorerst wäre der kleine Auslauf eine Möglichkeit. Bald werden für so kleine “Joggingweiden” weiter Beschränkungen kommen. Mit 12 Kühen auf 500 qm hast du eine gewaltige Überdüngung der Fläche, die Nitratgrenzwerte sind so nicht einzuhalten. Dieses Problem haben noch viele Betriebe mit unbefestigtem Auslauf oder winziger Weide nebenan. Ich würde darauf nicht setzen, die Gesetzeslage ist sonnenklar, solche “Weiden” könnten innerhalb kürzester Zeit verboten werden.

    #421067
    Franz Hauser Teilnehmer

    Hmm denke das muss nochmal genau überlegt werden in Danke für die Rückmeldung.

     

    Noch eine Frage, die 500qm hat ein Nachbar dem Besitzer vorher auch schon unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

    Wie funktioniert das dann mit den Nitratgrenzwerten?

    Entweder weiß der Grundbesitzer das nicht oder es interessiert einfach keinen, wer würde das den Kontrollieren?

    #421102
    Richard Wanker Teilnehmer

    Es interessiert bis jetzt bei uns keinen 😉 In Bayern kocht dieses Thema gerade in die Höhe.

    Wir haben es hier mit einem Bundesgesetz zu tun, es ist also die “gute landwirtschaftliche Praxis” sich an Gesetze zu halten. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_495/BGBLA_2022_II_495.html

    Kontrollieren kann dies zum Beispiel die AMA, der Bio Kontrolleur aber auch andere Behörden.

     

     

    Ab 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche im nicht-nitratgefährdeten Gebiet (sonst ab 5 ha) muss man eine Stickstoffbilanz für den Betrieb machen (erledigt die LK für dich oder du selber).

    Für eine Stundenweide (2-6 Stunden pro Tag) wären 130 kg N/ha erlaubt. Auf 500 qm umgerechnet wären also 6,5 kg N erlaubt pro Jahr.

    Eine Kuh scheißt je nach Milchleistung im Jahr 60-120 kg Stickstoff (System Gülle). Nehmen wir mal 80 kg N an, ergibt am Tag für 12 Kühe: 80/365*12 = 2,6 kg N. Sagen wir die Kühe sind 4 Stunden auf der Weide, und 20 Stunden im Stall, das heißt ein Sechstel des Mists scheißen die Kühe auf der Weide: 2,6 : 6 = 0,43 kg N für 12 Kühe am Tag. Bei 90 Tagen fallen also 38,7 kg N an.

    Vergleicht man dies mit den erlaubten 6,5 kg N von oben würdest du das Sechsfache der erlaubten Menge ausbringen.

    Diese Rechnung ist ein Beispiel, bitte selber die Werte prüfen (Düngeranfall nach Milchleistung, erlaubtes Maximum usw). Deine Bezirkslandwirtschaftskammer kann dir helfen, die kennen sich gut aus mit solchen Rechnungen. Ich nehme an man bekommt dies nicht schön gerechnet, dafür ist die Fläche einfach zu klein. Das heißt man bricht ein Gesetz wenn man so wirtschaftet – wo kein Kläger da kein Richter. Und das ist für mich das Risiko: kommt irgendwer auf die Idee einen einzigen Landwirt in Österreich wegen sowas anzuzeigen, haben wir einen Präzedenzfall, und die Behörden müssen durchgreifen.

    Ich möchte nicht gscheid sein, ich habe auch einen problematischen unbefestigten Auslauf, wo ich zwar nach Möglichkeit Mist entferne, aber natürlich laufe ich nicht den ganzen Tag jeder Kuh mit Kübel und Schaufel hinterher um aufzufangen 😉 Die Fläche (ca 100 qm) soll bald zubetoniert werden…

    #421285
    Franz Hauser Teilnehmer

    Danke für das öffnen der Augen.

     

    #423640
    Franz Hauser Teilnehmer

    Lt heutiger Zib wird die AMA jetzt aktiver

    #424036
    Richard Wanker Teilnehmer

    Das ist auch recht so. Wir zahlen die AMA für ihre Arbeit, und dann können wir uns rechtfertigen, weil die AMA bei Problemen weg sieht.

    Ich hoffe ich habe dein Vorhaben nicht all zu madig gemacht! Wenn du dir im klaren über die möglichen Folgen bist (zb. eben die Überdüngung des Auslaufs), kannst du dein Vorhaben umsetzen. Du solltest halt in den gepachteten Stall nichts investieren, oder nur Dinge die du leicht wieder ausbauen und mitnehmen kannst. Evtl eignet sich der Stall für Jungvieh, welches im Sommer auf anderen Weiden ist, so wäre vielleicht die Überdüngung kein Problem mehr. Mittelfristig – also in 5-10 Jahren solltest du von der Anbindehaltung sowieso weg. Wir reden noch oft von Ausnahmen, und niemand wills hören, aber die Anbindehaltung wird in Ö sehr bald völlig enden.

    #424642
    svoboda 12 Teilnehmer

    Hallo!

    1. Wie oben schon mal erwähnt, nimmt die Molkerei überhaupt noch deine Milch bei dauernder Anbindehaltung? Einige machen dass nicht mehr.

    2. Seit heuer gibt es bei den Förderungen auch die Tierwohlförderungen d. h. Laufstall, Auslauf, Weide (120 oder 150 Tage). Und hier kontrolliert die AMA sicher. Vor allem wenn du 12 Kühe hast und 500m² Weide/Auslauf angegeben hast, dann braucht der Kontrollor gar nicht mehr zu dir kommen, sondern, dass sieht er alles vom Büro aus. Genauso mit den elektronischen Ohrmarken wissen die, ob die Tiere wirklich auf der Weide sind oder nicht.

    3. wenn es in der Nähe Tier/Umweltschützer gibt und die deine Wirtschaftsweise sehen, wirst du schneller Probleme bekommen als dir lieb ist.

    4. Warum willst du überhaupt diesen Stall nutzen? Hast du keinen eigenen, deiner zu klein?

Ansicht von 13 Beiträgen – 1 bis 13 (von insgesamt 13)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00